Urteil Obergericht
Justiz

Obergericht bestätigt: Vierfachmörder von Rupperswil bleibt ordentlich verwahrt

Es bleibt dabei: Der Vierfachmörder von Rupperswil wird ordentlich verwahrt. Das Aargauer Obergericht hat am Donnerstag die entsprechende Anordnung des Bezirksgerichts Lenzburg bestätigt.

Das Urteil des Aargauer Obergerichts im Fall des vierfachen Mörders von Rupperswil hat bei Anklage und Verteidigung zu unterschiedlichen Reaktionen geführt. Die Anklage sieht sich bestätigt, die Verteidigung gibt sich enttäuscht. Offen ist, ob das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen wird.

Staatsanwältin Barbara Loppacher zeigte sich zufrieden mit dem Urteil des Obergerichtes. Es sei von Anfang an das Ziel der Staatsanwaltschaft gewesen, eine Verwahrung zu erreichen.

«Dieses Ziel wurde erreicht. Wir sind sehr zufrieden damit», sagte Loppacher vor den Medien in Aarau. Die ambulante Behandlung sei jetzt auch noch weggefallen. Eine Verwahrung setze voraus, dass es keine Behandlungsmöglichkeit gebe.

Sie wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft mit dem Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg zufrieden gewesen sei. Das Bezirksgericht habe «ein gutes Urteil gefällt». Wenn der Beschuldigte nicht in Berufung gegangen wäre, so hätte die Staatsanwaltschaft keine Anschlussberufung gemacht.

Quelle: CH Media Video Unit

«Wir haben die Gelegenheit genutzt und unsere Thesen noch einmal gebracht.» Ein Weiterzug ans Bundesgericht werde geprüft, wenn die schriftliche Begründung des Obergerichts auf dem Tisch liege. Die Staatsanwaltschaft hatte die lebenslängliche Verwahrung gefordert.

«Es war ein Versuch der Staatsanwaltschaft», hielt Loppacher dazu fest. Das Obergericht sei dem Antrag nicht gefolgt. «Wir nehmen das so zur Kenntnis und sind gespannt auf die schriftliche Begründung des Obergerichts.»

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Sie sei froh, mit dem Fall abschliessen zu können. Seit dem Vierfachmord im 21. Dezember 2015 habe sie Weihnachten immer mit dem Fall im Hinterkopf verbracht.

Verteidigung: «Klient hoffte auf anderes Urteil»

Renate Senn, die amtliche Verteidigerin, hielt fest, das Obergericht sei zu einem anderen Schluss gekommen als die Anträge der Verteidigung. Es gehe nicht um sie, sondern um ihren Klienten. «Er hatte die Hoffnung, dass das Urteil anders herauskommt.» Beim Urteil des Bezirksgerichts habe es viele Widersprüche gegeben.

Ob das Urteil weitergezogen werde, sei noch offen. Man warte das schriftliche Urteil ab. Dann werde ihr Klient entscheiden, ob es einen Weiterzug ans Bundesgericht gebe. Senn sagte, sie gehe davon aus, dass ihr Klient aus den Medien vom Urteil erfahren habe.

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Ihr Klient habe sich von den Verhandlungen dispensieren lassen, weil es vor Obergericht nicht mehr um die Tat gegangen sei. Bei der Massnahme seien vor allem Rechtsfragen im Zentrum gestanden, Gutachten und Gutachter.

«Mein Klient hätte gar nichts dazu sagen können», sagte Senn. Die Dispensation habe auch einem schlanken und kostengünstigen Verfahrensablauf gedient.

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Die vom Bundesgericht festgelegten Voraussetzungen für eine lebenslängliche Verwahrung seien klar nicht erfüllt gewesen. Beide Gutachter hätten deutlich gesagt, dass eine Untherapierbarkeit auf Lebenszeit nicht zutreffe.

Der Gerichtsprozess zum Nachlesen

Michael Wettstein
Quelle: sda
veröffentlicht: 13. Dezember 2018 08:24
aktualisiert: 13. Dezember 2018 17:55
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