Fall Rupperswil geht vor Obergericht
RUPPERSWIL

Vierfachmörder zieht Urteil wegen Verwahrung weiter

Der Beschuldigte Thomas N. hat die Berufung erklärt. Der 34-jährige Schweizer wehrt sich gegen die ordentliche Verwahrung. Damit kommt der Fall vor das Aargauer Obergericht.

Der Beschuldigte beantragt, die ordentliche Verwahrung sei ersatzlos aufzuheben, teilten die Gerichte Aargau mit. Die lebenslängliche Freiheitsstrafe dagegen will der 34-jährige akzeptieren.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hatte auf eine Berufungserklärung verzichtet. «Wir hätten mit dem erstinstanzlichen Urteil gut leben können. Weil jetzt aber der Beschuldigte Berufung erklärt hat, werden wir natürlich eine Anschlussberufung ins Auge fassen», sagt Staatsanwaltschafts-Sprecherin Fiona Strebel auf Anfrage von Radio Argovia. Eine Anschlussberufung erlöst das Obergericht vom sogenannten «Verschlechterungsverbot». Das heisst: Das Gericht hat auch die Möglichkeit, den Beschuldigten noch härter zu bestrafen, als es die Vorinstanz gemacht hatte.

Urs Hofstetter
Quelle: sda (SDA) / Radio Argovia
veröffentlicht: 13. September 2018 12:35
aktualisiert: 13. September 2018 13:15