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Poststellen-Schliessung: Grosser Rat gegen Aargauer Standesinitiative

Keine Standesinitiative für Poststellen
Aarau

Poststellen-Schliessung: Grosser Rat gegen Aargauer Standesinitiative

Der Aargauer Grosse Rat reicht bei den eidgenössischen Räten keine Standesinitiative zum Erhalt des Service public und zum Stopp der Schliessung von Poststellen ein.

Im Kanton Aargau soll die Höhe der Sozialhilfe um 30 Prozent reduziert werden. Damit wäre nur noch das Existenzminimum gesichert. Der Grosse Rat hat am Dienstag ein entsprechendes Postulat der Bürgerlichen mit 71 zu 53 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen.

«Integrationswillige, motivierte und engagierte Personen» sollen gemäss des Vorstosses aus den Reihen von SVP, FDP und CVP eine so genannte Motivationsentschädigung erhalten. Der Gesamtbetrag soll dem heutigen Grundbedarf entsprechen. «Motivation statt Sanktion», lauten die Schlagwörter im überwiesenen Postulat.

Die Mehrheit des Grossen Rat stört sich daran, dass der Grundbedarf gemäss der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) das Existenzminimum übersteigt. Die Sozialhilfe soll auch die Teilnahme am sozialen Leben ermöglichen. Das Existenzminimum entspricht 70 Prozent des Grundbedarfs der Sozialhilfe.

SP gegen «dramatische Kürzung»

SP, Grüne und BDP/EVP lehnten die Forderung ab. Eine Kürzung um 30 Prozent der Leistungen sei dramatisch, betonte ein SP-Sprecher. Es gehe nicht an, alle Sozialhilfeempfänger unter Generalverdacht zu stellen.

SVP, BDP und CVP machten sich für die Reduktion stark. Bei renitenten Personen sei eine Kürzung der Sozialhilfe mit viel Aufwand verbunden, hielt eine SVP-Sprecherin fest. Es sollten «nicht die Falschen geschützt werden».

«Kein alternatives Einkommensmodell»

Gesundheitsdirektorin Franziska Roth (SVP) sagte, der Regierungsrat unterstütze die Stossrichtung der Forderung. Sozialhilfe solle eine vorübergehende Unterstützung bleiben und kein alternatives Einkommensmodell sein. Es sei einfacher zu motivieren als zu sanktionieren.

In der schriftlichen Stellungnahme hatte der Regierungsrat einen etwas anderen Standpunkt vertreten. Er wies darauf hin, dass das vom Parlament beschlossene kantonale Sozialhilfe- und Präventionsgesetz Verschärfungen gebracht habe. Das Gesetz ist sei Anfang Jahr in Kraft.

Michael Wettstein
Quelle: sda
veröffentlicht: 20. März 2018 17:45
aktualisiert: 20. März 2018 18:22
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