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Grosser Rat gegen Anwendung von EU-Regeln

Grenzgänger Debatte
Aargau

Grosser Rat gegen Anwendung von EU-Regeln

Der Bund soll die neuen EU-Regeln für arbeitslose Grenzgänger nicht anwenden. Das will das Aargauer Kantonsparlament in einer Standesinitiative fordern. Demnach sollen EU-Grenzgänger weiterhin kein Arbeitslosengeld nach Schweizer Ansätzen erhalten.

Der Grosse Rat beschloss auf Anfrage der SVP, eine entsprechende Standesinitiative auszuarbeiten. Der Entscheid fiel mit 77 zu 50 Stimmen. Bevor die Initiative nach Bern abgeschickt wird, muss das Parlament erneut entscheiden.

Der Kanton Aargau zählt rund 12'000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Allein aus Deutschland pendeln jeden Tag 8800 Arbeitnehmende in den Aargau.

Gemäss SVP wird die neue Regelung zu einer finanziellen Mehrbelastung für die Schweizer Arbeitslosenversicherung führen. Es werde für Grenzgänger künftig noch attraktiver, in der Schweiz zu arbeiten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) rechne mit einem Anstieg der Kosten von mehreren hundert Millionen Franken.

Auch die FDP-Fraktion stellte sich hinter die Standesinitiative. Die Schweiz müsse sich nicht am indirekten Finanzausgleich innerhalb der EU beteiligen, hiess es. Die Arbeitsplätze in der Schweiz für Mitarbeitende aus dem Ausland sollten nicht attraktiver gemacht werden.

Die Schweizer Arbeitslosenkasse (ALV) sei eine obligatorische Versicherung, hiess es bei der SP. Auch Grenzgänger seien verpflichtet, Beiträge an die ALV zu bezahlen. Die soziale Absicherung von Berufstätigen müsse garantiert werden. Die entstehenden Mehrkosten müsse jedoch jemand bezahlen.

Die SVP solle mit ihren Bundesparlamentariern in Bern reden, hielten die Grünen fest. Aus dem gleichen Grund sprach sich die Fraktionen EVP/BDP und GLP gegen die geforderte Standesinitiative aus. Es müsse jedoch mit der EU geredet werden.

EU ändert bisheriges System

Die EU- und Sozialminister hatten im Juni beschlossen, die geltende Regelung zu ändern. Arbeitslose Grenzgänger müssen ihre Ansprüche auf eine Arbeitslosenentschädigung im Land des Wohnsitzes anmelden.

Die Kasse, in welche die Grenzgänger Beiträge einbezahlten, entrichtet dem jeweiligen Wohnsitzstaat während einer Dauer von bis zu fünf Monaten eine Ausgleichszahlung. Die Grenzgänger erhalten jedoch die Entschädigung nach den Ansätzen ihres Wohnsitzstaates ausbezahlt.

Künftig soll das Beschäftigungsland einem Grenzgänger die Arbeitslosenentschädigung auszahlen. Dies soll erst gelten, wenn der Grenzgänger zuvor mindestens drei Monate im Land gearbeitet hat.

Mit der im Grundsatz beschlossenen Standesinitiative will das Kantonsparlament den Bundesrat auffordern, die neue EU-Richtlinie nicht zu übernehmen.

Michael Wettstein
Quelle: sda
veröffentlicht: 13. November 2018 18:35
aktualisiert: 13. November 2018 18:35
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