Der Grosse Rat stimmt einer Abschaffung der Schulpflegen im Aargau zu
Damit folgt der Grosse Rat einem Antrag des Regierungsrats zur Änderung der Führungsstrukturen an Aargauer Volksschulen. Ob der Grosse Rat dem Geschäft endgültig zustimmt, entscheidet sich allerdings erst im Herbst im Rahmen einer zweiten Lesung.
Umfrage Ergebnisse als Grundlage
Im Rahmen einer Vernehmlassung hatte sich herauskristallisiert, dass eine Mehrheit der Befragten die Bereinigung der kommunalen Führungsstrukturen befürwortet. Eine Neuorganisation der kantonalen Schulinstanzen wurde dagegen deutlich abgelehnt.
Dies habe den Regierungsrat veranlasst, dieses Themenfeld nicht weiterzuverfolgen, sagte der Aargauer Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP). Erziehungsrat, Berufsbildungskommission sowie die Schulräte der Bezirke sollen deshalb unverändert beibehalten werden.
Der Gemeinderat wird, sofern der Aargauer Grosse Rat den Plänen der Regierung auch in einer zweiten Lesung zustimmt, nach dem Wegfall der Schulpflegen zum obersten politischen Führungsorgan der Schule. Ihm obliegt wie bei anderen kommunalen Aufgabe die Verantwortung für die strategische und finanzielle Führung der Schule.
Die Schulleitung ist für die operative Führung der Schule verantwortlich und künftig dem Gemeinderat unterstellt. Der Gemeinderat kann ihr oder einem Mitglied des Gemeinderates erstinstanzliche Entscheide im schulischen Bereich delegieren.
Die Schulpflege, ein historisches Gremium
Einsparungen von 6.5 Millionen Franken
Mit der Aufhebung der Schulpflegen können im Kanton Aargau jährlich rund 6.5 Millionen Franken gespart werden. Dieses Geld sollen die Gemeinden bei Bedarf für die gemeinderätlichen Mehraufgaben, für die Führung einer unterstützend tätigen Kommission oder zur Pensenerhöhung bei den Schulsekretariaten einsetzen.
Damit die neue Führungsstruktur im Hinblick auf das Ende der nächsten Amtsperiode der Schulpflegen auf den 1. Januar 2022 umgesetzt werden kann, ist eine zweite Beratung des Geschäfts durch den Grossen Rat im vierten Quartal dieses Jahrs vorgesehen. Bei Zustimmung durch das Parlament würde die Volksabstimmung zur Verfassungsänderung im Mai 2020 stattfinden.
Bildungsdirektor Hürzeler appellierte an die Schulpflegen, die nächsten grossen Aufgaben, beispielsweise die Einführung des neuen Lehrplans, trotz der drohenden Abschaffung weiterhin mit viel Engagement an die Hand zu nehmen.
Schulleitungspensen erhöhen
In einer separaten Vorlage unterbreitet die Regierung dem Kantonsparlament einen Verpflichtungskredit zur Erhöhung der Schulleitungspensen. In letzter Zeit hätten sich verschiedene Aufgaben von den Schulpflegen weg zu den Schulleitungen verlagert begründet die Regierung diesen Schritt.
Die Anforderungen an die Schulen und ihre Leitungen seien aufgrund des sich erhöhenden Gestaltungsraums gestiegen. Deshalb sollen die Pensen der Schulleitungen erhöht und ein neues Berechnungsmodells eingeführt werden, das die strukturellen und soziokulturellen Rahmenbedingungen der Schule vor Ort berücksichtigt.
Dies führt zu einer Erhöhung des Bruttoaufwands um jährlich 4.76 Millionen Franken. 65 Prozent oder 3.1 Millionen Franken entfallen auf den Kanton, 35 Prozent oder 1.67 Millionen Franken auf die Gemeinden. Die Regierung verlangt vom Grossen Rat einen jährlich wiederkehrenden Verpflichtungskredit ab dem 1. August 2021.
Für Regierungsrat Alex Hürzeler werden mit den beiden Vorlagen weitere wichtige Schritte für die Zukunft der Aargauer Volksschule in die Wege geleitet. Man habe seit Jahren darüber diskutiert, nun würden die Anliegen in die Tat umgesetzt.