Schändungsprozess von Brugg
Aargau

Frauen betäubt und sexuell missbraucht

Ein heute 63-jähriger Mann aus dem Kanton Aargau soll sieben Frauen betäubt, sexuell missbraucht und das Ganze auf Video festgehalten haben. Ab heute Dienstag muss er sich vor dem Bezirksgericht Brugg AG unter anderem wegen mehrfacher Nötigung verantworten.

Der zweitägige Prozess begann mit der Befragung eines der Opfer. Diese wurde nicht im Gerichtssaal, sondern in einem Nebenraum mittels Videoübertragung durchgeführt. Medien und Besucher waren ausgeschlossen.

Auf der Anklagebank sitzt ein Elektroingenieur aus Hendschiken AG. Der Mann wird beschuldigt, zwischen November 2010 und Dezember 2013 sieben Frauen, einige davon mehrmals, zuerst mit einem Beruhigungsmittel oder K.O.-Tropfen betäubt und danach sexuell missbraucht zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hat den Beschuldigten wegen mehrfacher sexueller Nötigung, eventuell Schändung oder Vergewaltigung, Gefährdung des Lebens und Pornografie angeklagt. Den Strafantrag gibt der Ankläger erst in der Verhandlung bekannt. Das Urteil wird am Mittwochabend erwartet.

Mit Geld in die Sex-Falle gelockt

Die Opfer waren überwiegend Schwarzafrikanerinnen in prekären finanziellen Verhältnissen, die eine feste Beziehung suchten oder heiraten wollten. Das erste lernte der Mann in Marokko kennen, die andern auf einer Internet-Dating-Plattform.

In die Sex-Falle lockte der Beschuldigte die Afrikanerinnen, indem er ihnen bis zu 2000 Franken anbot, damit sie ein Medikament einnahmen. Laut Anklageschrift verabreichte er ihnen vorwiegend Rohypnol, «zum Teil in lebensbedrohlich hoher Dosierung». Von den sexuellen Handlungen sollen die sedierten Frauen nichts gemerkt haben.

Übergriffe auf Video dokumentiert

Aufgeflogen waren die Übergriffe im März 2014, als die Feuerwehr nach einem Wasserschaden in einer Lagerhalle in Hausen AG eine Indoor-Hanfplantage entdeckte. Diese war vom Beschuldigten betrieben worden.

Bei den anschliessenden Hausdurchsuchungen stellte die Polizei umfangreiches Videomaterial sicher. Sechs der sieben Übergriffe hatte der Beschuldigte mit der Videokamera festgehalten.

Zwei Tage nach dem Wasserschaden in der Hanfanlage kam der Mann in Untersuchungshaft. Dagegen wehrte er sich mit Beschwerden bis vor Bundesgericht, allerdings ohne Erfolg.

Ein psychiatrisches Gutachten kam zum Schluss, dass eine «Reihe prognostisch ungünstiger Faktoren» bestünden, die stark ausgeprägt seien und «tendenziell für ein erhebliches einschlägiges Rückfallrisiko» sprächen. Es gebe Hinweise auf ein «chronifiziertes Verhaltensmuste», das auf einen «sexuellen Sadismus» hinweise.

Wie aus dem Urteil des Bundesgerichts weiter hervorging, hatte der Mann auch Gewalt an den Frauen ausgeübt. So habe er ihnen mit Gegenständen auf die Brüste geschlagen, Vakuumpumpen, Wäschklammern und sogar einen Mundspreizer benutzt.

Seit Juni 2015 befindet sich der Beschuldigte im vorzeitigen Strafvollzug. Die von ihm gefilmten sexuellen Handlungen bestreitet er laut Anklage nicht. Er mache jedoch geltend, die Frauen hätten gewusst, was sie einnahmen und seien mit den sexuellen Handlungen einverstanden gewesen.

Christoph Wasser
Quelle: SDA / Radio Argovia
veröffentlicht: 22. August 2017 11:43
aktualisiert: 22. August 2017 18:39
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