Entlassener Feuerwehrmann: Einigung am runden Tisch
Das Unwetter, dass vor rund zwei Wochen die Region Zofingen heimsuchte, stürzte insbesonders das Uerkental in ein riesiges Chaos. Für einen Feuerwehrmann aus Uerkheim brachte das Hochwasser aber ein noch schwerers Unheil mit sich. Er war nach seinem Nothilfe-Einsatz übermüdet am Arbeitsplatz erschienen und in den Folgetagen für private Aufräumarbeiten freinehmen wollte, schickte ihm der Arbeitgeber die Kündigung. Der Fall sorgte bei vielen Lesern und beim nationalen Feuerwehrverband für Kritik. Die Handwerker-Firma beteuerte, die Entlassung habe nichts mit dem Unwetter-Einsatz zu tun.
Auf die Berichterstattung um die Kündigung des Feuerwehrmanns hat nun auch die Gemeinde Uerkheim reagiert. In einer Mitteilung erklärt Gemeindeschreiber Hans Stadler, es sei dem Gemeinderat ein grosses Anliegen, die Diskussionen um den entlassenen Feuerwehrmann endlich abzuschliessen. Man habe daher die betroffenen Parteien zu einem «runden Tisch» eingeladen, um die Situation eingehend zu diskutieren.
Aussprache mit Handschlag besiegelt
Zwar habe man über den Inhalt des Gesprächs Stillschweigen vereinbart. So viel verrät der Gemeindeschreiber aber: Man habe festgestellt, dass in dieser ausserordentlichen Belastungssituation Aussagen gemacht wurden, die im Nachhinein bedauert werden. Die Aussprache habe einvernehmlich und mit allseitigem Handschlag abgeschlossen werden können.
Nach dem klärenden Gespräch halten die Beteiligten fest, dass die Kündigung des Feuerwehrmanns nicht im Zusammenhang mit dem Nothilfe-Einsatz von jenem Wochenende des Unwetters stand.
Der Schweizerische Feuerwehrverband will den Fall aus Uerkheim auf Anfrage der «Aargauer Zeitung» nicht interpretieren oder kommentieren. In seiner Antwort schreibt er: «Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass sich die Beteiligten gütlich geeinigt haben.» Eine Einigung im Gespräch sei allemal besser als ein juristisches Vorgehen. Da die Kündigung nach dem «runden Tisch» offenbar nicht im Zusammenhang mit dem Feuerwehreinsatz stand, sei der Fall für den Verband juristisch erledigt.