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Urteil im Streit um Ermittlungskosten

Bund und der Kanton Aargau haben sich wegen 800'000 Franken Fahndungskosten gestritten. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der Aargauer Behörden teilweise gutgeheissen.

Es geht um die Kosten für die Handy- und Antennenüberwachung, die der Bund koordinierte. Dafür stellte der Bund dem Kanton Aargau eine happige Rechnung. Der sogenannte Antennensuchlauf kostete 800'000 Franken. Daraufhin legten die Aargauer Behörden Beschwerde ein und bekamen nun vom Bundesverwaltungsgericht teilweise recht. Der Bund muss bei der Rechnung nochmals über die Bücher und den Betrag auf rund einen Viertel nach unten korrigieren.

veröffentlicht: 28. Dezember 2017 17:57
aktualisiert: 28. Dezember 2017 17:57
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