Prozesstag 2
Baden

Geständnis unter Tränen

Vor dem Bezirksgericht Baden steht am Mittwoch der Mann vor Gericht, der einen 2-Jährigen Knaben zu Tode geschüttelt hat. Wir sind vor Ort.

Die Befragung des Mannes, der im Herbst 2014 ein Kleinkind zu Tode geschüttelt und es zuvor schon monatelang misshandelt haben soll, hat am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Baden AG keine Klarheit gebracht. Im Gegenteil, es drängten sich weitere Fragen auf.

6. September 2017 - 17:52

Ein Geständnis unter Tränen

Dass er den zweijährigen Sohn seiner Freundin derart geschüttelt hat, dass das Kleinkind starb, gab der 40-jährige Schweizer unumwunden zu. Das hatte er schon in der Untersuchung nicht abgestritten. Allerdings will er den Kleinen «nur einmal» geschüttelt haben, damit er zu schreien aufhöre.

Dies stand im Widerspruch zu den Aussagen der Gutachterin des Instituts für Rechtsmedizin (IRM), welche die Leiche des Kindes untersucht hatte. Für die schweren Hirnverletzungen, die das Kind erlitten hatte, brauche es ein Schütteln von mehreren Sekunden, bei dem der Kopf «10 bis 30 mal hin und her schlägt», sagte sie vor Gericht.

6. September 2017 - 11:32

Interview mit Chefarzt Markus Wopmann

Mit den zahlreichen übrigen Verletzungen des Kindes, welche in den Monaten vor dessen Tod immer wieder festgestellt worden waren, will der Beschuldigte nichts zu tun gehabt haben. Als die Gerichtsvorsitzende Punkt für Punkt jeden Vorfall durchging, gab er meist an, sich nicht zu erinnern.

Neue Fragen tauchen auf
Hin und wieder suggerierte er eine Beteiligung der Kindsmutter, indem er angab, er sei damals gar nicht anwesend gewesen. Zu einzelnen Vorfällen dagegen erinnerte er sich detailliert, wenn auch seine Schilderungen nicht immer glaubhaft klangen. Insgesamt blieben viele Fragen offen, und es tauchten neue Fragen zur Rolle seiner damaligen Freundin auf.

Diese war am Dienstag befragt worden. Sie wird der fahrlässigen Tötung und der mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen beschuldigt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, die Verteidigung einen vollumfänglichen Freispruch.

Die 32-Jährige hatte versichert, trotz der Verletzungen des Buben niemals einen Verdacht auf Misshandlungen seitens ihres Partners gehabt zu haben. Sie selbst hatte gegenüber Ärzten und den Betreuerinnen in der Kindertagesstätte wiederholt falsche Angaben über die Herkunft der Verletzungen gemacht.

Der 40-jährige Mann wird der vorsätzlichen Tötung und der mehrfachen Körperverletzung beschuldigt. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll er mit 13 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

Gemäss dem psychiatrischen Gutachter weist er zwar sozial-narzisstische Persönlichkeitsmerkmale vor, aber keine Persönlichkeitsstörung. Die Schuldfähigkeit des Mannes sei nicht vermindert. Das Gutachten musste sich allerdings weit gehend auf Akten stützen, das der Beschuldigte die Zusammenarbeit nach einem ersten Gespräch verweigert hatte.

Die Mutter des Jungen im Fokus
5. September 2017 - 17:21

Die Mutter des Jungen im Fokus

Immer wieder Verletzungen
Anfang 2014 hatten die beiden heute Beschuldigten sich kennengelernt. Seit der neue Freund der Mutter da war, häuften sich die Verletzungen des Zweijährigen und wurden bis zum Herbst immer häufiger und schwerer, bis hin zum tödlichen Schütteltrauma.

Die Blessuren reichten von blauen Flecken an den verschiedensten Körperstellen und Beulen am Kopf über eine verbrannte Hand bis zu einer Gehirnerschütterung. Der Mann wies die Mutter nach deren Aussage jeweils selbst auf die Verletzungen hin und erklärte, der Kleine habe sich selbst verletzt.

Die Leiche des Kindes wies zudem weitere frische und ältere Verletzungen auf, unter anderem mehrere Wochen alte Stauchungsbrüche von drei Brustwirbeln.

Am Nachmittag geht die Verhandlung mit den Plädoyers weiter. Der Termin der Urteilseröffnung steht noch nicht fest.

veröffentlicht: 6. September 2017 12:15
aktualisiert: 6. September 2017 18:03
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