Zwei Personen melden Anspruch
Die fünf Jahre dauernde Frist, um den Anspruch auf die Goldbarren mit einem Gesamtgewicht von 2,5 Kilogramm geltend zu machen, lief am Mittwochabend ab.
Diese und vergangene Woche meldeten sich jedoch noch zwei mögliche Besitzer beim regionalen Fundbüro in Klingnau, wie die Regionalpolizei Zurzibiet am Donnerstag mitteilte. Klingnau liegt an der schweizerisch-deutschen Rheingrenze im Bezirk Zurzach.
Die Personen würden ihren Anspruch auf den Goldfund geltend machen. «Aus diesem Grund ist es uns nicht möglich, über die Rückgabe des Goldes zu informieren», sagt Polizeichef René Lippuner zu Radio Argovia: «Bevor das Gold ausgehändigt werden kann, müssen umfangreiche Ermittlungen getätigt werden, das könnte noch Wochen oder Monate dauern.»
Wenn der rechtmässige Eigentümer nicht eruiert werden kann, so geht der aussergewöhnliche Fund an die Gemeinde Klingnau. Der Gemeinderat stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das er in Auftrag gab. Die beiden ehrlichen Finder würden jedoch nach gängiger Praxis zehn Prozent des Fundwerts erhalten.