Sparen GR
Aargau

Wer die Steuererklärung zu spät einreicht, wird gebüsst

Der Kanton Aargau setzt das Zurückbezahlen seiner Schulden bis zum Jahr 2021 aus. Es geht um 35 Millionen Franken pro Jahr.

Das hat der Grosse Rat beschlossen. Konkret wird der Kanton gegen die Stimmen der SVP die Schuldentilgung der «Spezialfinanzierung Sonderlasten» für die Dauer von vier Jahren unterbrechen. Auf diese Weise wird der Staatshaushalt entlastet. Bei den «Sonderlasten» handelt es sich um die Millionenkosten für die Ausfinanzierung der Pensionskasse und für die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken.

Gleichzeitig beschloss der Grosse Rat, dass die 145 Millionen Franken, die der Kanton für den sogenannten Heimfallverzicht des Wasserkraftwerks Klingnau erhält, in die ordentliche Staatsrechnung fliessen. Zudem wird darauf verzichtet, die früher angehäuften Staatsdefizite mit jährlich 7 bis 9 Millionen Franken abzutragen

27. Juni 2017 - 12:30

Interview mit Markus Dieth

Gebühren für Steuermahnungen

Im Mahnwesen wird der Kanton kostendeckende Gebühren einführen. Das beschloss der Grosse Rat mit 76 zu 51 Stimmen. Im Gegensatz zu anderen Kantonen erhebt das Kantonale Steueramt für Mahnungen und Betreibungen bislang keine Gebühren. Im Einzelnen geht es um eine Gebühr von 35 bis 100 Franken. Das ergibt Gebühreneinnahmen von 5 Millionen Franken pro Jahr.

Kritik SVP

Von einem Sparprogramm könne keine Rede sein, fand die SVP. Der Grosse Rat habe lediglich höhere Gebühren festgelegt und Buchhaltungs-Tricks angewandt, um die Staatsrechnung zu beschönigen, sagt SVP-Fraktions-Chef Jean-Pierre Gallatti im Interview mit Radio Argovia. Um «richtig» zu sparen will die SVP die Löhne der Kantonsangestellten kürzen. Auch die Regierungsräte und die Oberrichter verdienen nach Ansicht der SVP zu viel.

Quelle: sda / Christoph Wasser / Olivia Folly
veröffentlicht: 27. Juni 2017 12:36
aktualisiert: 28. Juni 2017 09:20
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