Anpassung der Prämienverbilligungen
Aargau

SP fordert schweizweite Überprüfung der Prämienverbilligung

Unter anderem soll auch der Kanton Aargau die Verbilligungen auf Krankenkassenprämien überprüfen und allenfalls anpassen.

Die SP Schweiz hat die Kantone aufgefordert, ihre Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung zu überprüfen. Viele Haushalte erhielten keine Unterstützung, obwohl sie laut Bundesgericht Anrecht darauf hätten.

Gemäss einem am Samstag veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid hat der Kanton Luzern die Grenze zu tief angesetzt. Es gebe eine Reihe weiterer Kantone, welche die Vorgaben des Bundesgerichts verletzten, schreibt die SP Schweiz in einer Medienmitteilung vom Montag. Die Partei stellt den betroffenen Kantonen ein Ultimatum: Wenn diese nicht innerhalb eines Monats ihre Limite für den Bezug von Prämienverbilligungen überprüfen und Anpassungen in die Wege leiten, will die SP Klage einreichen.

In Luzern waren die Beschwerden mehrerer Privatpersonen gegen die Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung erfolgreich. Der Kanton hatte das anspruchsberechtigte Einkommen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien von Kindern und jungen Erwachsenen auf 54'000 Franken gesenkt. Diese Einkommensgrenze sei zu tief angesetzt, hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest.

Acht Kantone im Visier

Laut SP ist Luzern nicht der einzige Kanton, der gegen das Krankenversicherungsgesetz verstösst. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil festgehalten, dass die Einkommensgrenze für den Bezug von Prämienverbilligungen nicht tiefer als 70 Prozent des Medianlohns sein darf.

Gegen diese Vorgabe verstossen gemäss der Mitteilung auch die Kantone Bern, Luzern, Wallis, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Neuenburg und eben auch der Aargau. Die SP stützt sich dabei auf einen Monitoring-Bericht des Bundesamts für Gesundheit.

Die Krankenkassenprämien sind eines der wichtigsten Wahlkampfthemen der SP für die Nationalratswahlen im Oktober. Im Frühjahr will die Partei eine Volksinitiative lancieren mit dem Ziel, die Prämienlast auf zehn Prozent des Haushaltseinkommens zu begrenzen. Zudem sollen die kantonalen Prämienverbilligungen harmonisiert werden.

Zoë Dolfi
Quelle: sda
veröffentlicht: 28. Januar 2019 17:28
aktualisiert: 30. Januar 2019 14:17
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