Sollen Spitäler privatisiert werden?
Damit wird die Mehrfachrolle des Kantons als Regulator der Spitalversorgung und als gleichzeitiger Alleineigentümer der drei Spitalaktiengesellschaften weiterhin kontrovers diskutiert.
Die FDP-Fraktion wollte mit einer Motion den Regierungsrat dazu verpflichten, diese Mehrfachrolle zwingend zu entflechten. Der Vorstoss wurde auf Antrag des Regierungsrats als weniger verbindlicheres Postulat überwiesen. Vorläufig ändert sich an der Eigentümerschaft nichts.
Auslegeordnung gewünscht
Es gehe um eine Auslegeordnung, hielten Sprecher von FDP, CVP und SVP fest. Auch ein möglicher Verkauf der Kantonsspitäler müsse geprüft werden. Die Versorgungssicherheit könne auch bei einer neuen Eigentümerschaft garantiert werden.
Eine Privatisierung an sich sei nichts Schlechtes, hielt die FDP fest. Gemäss Verfassung müsse der Kanton nicht Eigentümer von Spitäler sein. Das geltende Spitalgesetz schreibe vor, dass der Kanton mindestens 70 Prozent der Aktien halten müsse.
SP warnt vor Zwei-Klassen-Medizin
Gegen die Forderung, die Kantonsspitäler letztlich zu privatisieren, trat die SP an. Es gehe um einen Ausverkauf der öffentlichen Spitäler, die heute keinen Unterschied zwischen Arm und Reich machten. Spitäler dürften nicht profitorientiert sein, sie müssten einzig wirtschaftlich betrieben werden. Es drohe eine Zwei-Klassen-Medizin, warnte ein SP-Sprecher.
Gesundheitsdirektorin Franziska Roth (SVP) versprach, das Thema werde im Zusammenhang mit der Totalrevision des Spitalgesetzes umfassend behandelt. Die Vorlage soll im Herbst 2018 in die Vernehmlassung geschickt werden. Geplant ist, dass das Gesetz per Juli 2020 in Kraft treten wird.
Auf den Tisch kommen gemäss Regierungsrat verschiedene Varianten wie ein möglicher Teil- oder Totalverkauf der drei Aktiengesellschaften. Auch die Organisation und Zusammenarbeit der Kantonsspitäler Aarau und Baden soll eingehend geprüft werden.
Bei der Diskussion wird gemäss Regierungsrätin stets ein Augenmerk auf die Versorgungssicherheit und auf den kantonalen Versorgungauftrag gelegt.
Notfalldienst in Regionalspitälern
Der Grosse Rat beschloss gegen den Willen des Regierungsrats, dass die Regionalspitäler in den Nachtstunden nicht mehr einen Notfalldienst anbieten müssen. Das Parlament überwies eine entsprechende FDP-Motion mit 83 zu 33 Stimmen und erhofft sich mittelfristig Einsparungen. Die Regionalspitäler sollen sich jedoch für den Notfalldienst bewerben können.