Hüftbruch auf Bürostuhl
Der 58-jährige Aargauer verletzte sich im April letztes Jahr. Als er sich auf seinem Bürostuhl von seinem PC wegdreht, bleibt sein Fuss am Boden hängen. Dabei bricht er sich seine Hüftprothese. Bei der Zürich Versicherung, die Max gegen Unfälle versichert hat, reicht der Büroangestellte die Schadenmeldung ein. Die Versicherung lehnt die Leistungspflicht aber ab weil «kein ungewöhnlicher äusserer Faktor» festzustellen sei.
Sieg vor Bundesgericht
Der 58-Jährige legt beim Versicherungsgericht des Kanton Aargaus Beschwerde ein - und bekommt recht. Darauf zieht die Zürich Versicherung das Urteil an das Bundesgericht weiter. Der höchste Richter gelangt zum Urteil: Die Beschwerde der Zürich wird abgewiesen.
Sie muss nicht nur die Verfahrenskosten in Höhe von 500 Franken übernehmen, sondern den 58-Jährigen auch für das ganze Gerichtsverfahren mit 2'800 Franken entschädigen.