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«Es ist eine Genugtuung, aber die Wunden bleiben»

Walter Dubler reagiert auf Freispruch
Wohlen

«Es ist eine Genugtuung, aber die Wunden bleiben»

Freispruch für den ehemaligen Gemeindeammann von Wohlen: Walter Dubler ist nicht des Betruges und der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig. Das Aargauer Obergericht ist dem Urteil des Bundesgerichts gefolgt.

Das Bundesgericht hatte im Juni die Verurteilung von Walter Dubler aufgehoben. Es fehlte die Täuschungsabsicht und die Arglist. Er habe gegen seine Pflichten verstossen als er die Sitzungsgelder nicht an die Gemeinde weitergeleitet hatte. Aber das sei kein Betrug. Das Bundesgericht gab deshalb den Fall an das Aargauer Obergericht zurück, welches dem Entscheid des Bundesgerichts gefolgt ist.

Freispruch ist «Genugtuung»

Walter Dubler ist froh über den Freispruch in allen Punkten, wie er im Argovia-Interview bestätigt. Er und sein Anwalt hätten die richtigen Schritte eingeleitet. Der Fall habe ihn an der Aargauer Justiz zweifeln lassen. Das Urteil des Bundesgerichts war ein Trost. Nichtsdestotrotz beschäftigt ihn der Fall weiter: Er findet es noch immer unverständlich, dass die Aargauer Regierung ihn vorzeitig des Amtes enthoben hatte, obwohl noch kein rechtskräftiges Urteil vorlag.

Mara Schwab
veröffentlicht: 1. September 2017 17:25
aktualisiert: 1. September 2017 17:27
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