Ehemaliger Knie-Clown verurteilt
Der weltbekannte Clown wurde mit einer bedingten Geldstrafe bestraft und darf die Schweiz fünf Jahre lang nicht mehr betreten. Zudem muss er dem Mädchen Schadenersatz und Genugtuung bezahlen.
Bei dem Urteil folgte das Gericht vollumfänglich der Staatsanwaltschaft. Man habe dem Mädchen klar mehr geglaubt als dem Beschuldigten. Die Aussagen des Mädchens seien überzeugend. Es sei zudem kein Grund erkennbar, weshalb dieser Fan sein Idol zu Unrecht beschuldigen sollte. Gemäss Urteil hat der ehemalige Clown das Mädchen in seinem Hotelzimmer mehrmals mit Zunge geküsst.
«Sie haben einem Mädchen den ersten Kuss gestohlen.», sagte der Richter an Larible gerichtet. Was der Clown zu seiner Verteidigung vorgebracht habe, bezeichnete der Richter als nicht nachvollziehbar. So habe er etwa nicht erklären können, warum er als 60-jähriger Mann eineinhalb Stunden mit einem Mädchen im Hotelzimmer blieb.
Der Anwalt von David Larible hat bereits angekündigt, das Urteil weiterzuziehen. David Larible bestreitet die Tat.
Quelle: sda
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