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Coronavirus

Aargauer Regierung entscheidet: Sek II im Fernunterricht – Fixkostenbeiträge für geschlossene Betriebe

Die Zahlen im Aargau sinken. Dennoch bereiten die Virus-Mutationen Sorge. Um die Kontakte weiter zu reduzieren schickt die Aargauer Regierung die Sekundarstufe in den Fernunterricht. Ausserdem wurde das kantonale Härtefallprogramm ergänzt.

Die Lage im Kanton Aargau habe sich bezüglich Fallzahlen, Reproduktionswert und Belastung des Gesundheitssystems weiter entspannt. Dies schreibt die Regierung in einer Medienmitteilung. Die Virus-Mutationen aus Grossbritannien und Südafrika bereiteten jedoch nach wie vor Sorge.

Daher hat die Aargauer Regierung entschieden, dass für die Sekundarstufe II ab Montag, 25. Januar, Fernunterricht gilt. Damit werde ein weiterer Beitrag zur Reduktion der Mobilität und zur Stabilisierung der Lage geleistet. Die Regelung gelte vorerst bis Ende Februar. In diesen fünf Wochen seien allerdings auch zwei Wochen Sportferien enthalten, heisst es weiter, weswegen sich der effektiv ausfallende Präsenzunterricht in Grenzen halte.

Ausnahmen sind jedoch möglich. Dazu gehören:

  • Klassen mit erhöhtem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf
  • Leistungsnachweise, die nicht im Fernunterricht möglich sind
  • Unterrichtsaktivitäten wie Laborarbeit oder Nutzung einer Werkstatt
  • Zuweisung eines Arbeitsplatzes an der Schule für die Dauer des Fernunterrichts an Schülerinnen und Schüler auf deren Gesuch hin
  • Überbetriebliche Kurse in einem ÜK-Zentrum

Fixkostenbeiträge für geschlossene Betriebe

Der Regierungsrat baut das seit Anfang Dezember 2020 laufende Härtefallprogramm weiter aus. Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 mindestens vierzig Tage schliessen mussten, erhalten nun schnell und unbürokratisch Härtefallhilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Beitrags für die laufenden Fixkosten. Die Beitragshöhe orientiert sich dabei am Anteil der Fixkosten am Gesamtaufwand 2019 eines Unternehmens. Eingereicht werden können die Gesuche ab Montag, 25. Januar. Nach der Bewilligung, erhalten Unternehmen die entsprechenden Beiträge für die gesamte Dauer der behördlich verordneten Schliessung, maximal 50'000 Franken pro Monat.

Quelle: Aargauer Zeitung
veröffentlicht: 20. Januar 2021 15:46
aktualisiert: 20. Januar 2021 15:46
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