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Foto: Aargauer Zeitung
Läden geschlossen

Aargauer Regierung verschärft Corona-Massnahmen

Die Aargauer Regierung geht bei den Covid-19 Massnahmen weiter als der Bundesrat. Wichtig sei, die Spitäler zu entlasten. Das müssen Sie jetzt wissen.

Das Wichtigste in Kürze

Die Aargauer Regierung hat zusätzliche Massnahmen zu jenen des Bundesrats beschlossen:

  1. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum max. 5 Personen
  2. Schliessung von Einkaufsläden. Ausgenommen sind Läden, die Lebensmittel oder andere Güter des dringenden und täglichen Bedarfs verkaufen (zB. Supermärkte, Kioske, Tankstellenshops)
  3. Coiffeur, Physiotherapie usw. bleiben offen
  4. Sex- und Erotikbetriebe werden geschlossen
  5. Zudem starten Mittelschulen und Berufsfachschulen nach den Weihnachtsferien mit einer Woche im Fernunterricht.

Diese Massnahmen gelten ab Montag und vorerst bis am 22. Januar 2021. Auch die Massnahmen des Bundesrats gelten im Aargau ab Montag – gesamtschweizerisch gelten sie ab Dienstag.

Neu-Infektionen, Spital-Belegung, Anzahl Tests: In unserer laufend aktualisierten Übersicht finden Sie die aktuellsten Corona-Zahlen für den Aargau.

Die weiter steigenden Infektionszahlen und die drohende Überlastung des Gesundheitswesens erfordern im Aargau sofortiges Handeln. Dies machten Landammann Markus Dieth, Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati, Bildungsdirektor Alex Hürzeler und Kantonsärztin Yvonne Hummel am Freitagabend an einer Medienkonferenz via Telefon deutlich. Der Aargau verschärft deshalb die am Freitag vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie mit eigenen kantonalen Massnahmen.

Der Aargau begrüsse die bundesrätlichen Beschlüsse, sagte Markus Dieth einleitend. Aufgrund der sehr hohen und weiter steigenden Ansteckungszahlen, speziell im Aargau, sei hier aber «ein Zuwarten bis nach Weihnachten nicht zu verantworten, rasches Handeln notwendig». Dies vor allem auch, um eine weitere Belastung der Spitäler und des Gesundheitspersonals zu vermeiden, wie Kantonsärztin Yvonne Hummel sagte. Gleiches gelte für Heime und Betreuungseinrichtungen.

Schliessung im Gastrobereich reiche nicht aus

Nach einer stabilen Lage auf hohem Niveau habe man nämlich wieder einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen und einen R-Wert von bereits 1,17, sagte Hummel. Liegt der Wert über 1, steigt die Zahl der Neuinfektionen. Jean-Pierre Gallati warnte, wenn dieser Wert weiter steige, würde die Kapazität auf den Intensivstationen bereits Ende Jahr überschritten. Deshalb ergreife man weitere Massnahmen schon mit Gültigkeit ab Sonntagnacht.

Die vom Bundesrat verschärften Massnahmen betreffen insbesondere Restaurants, Bars, Clubbetriebe sowie Kultur-, Unterhaltungs-, Freizeit-, Sport- und Wellnessbetriebe. Die Aargauer Regierung hat weitere Massnahmen auf kantonaler Ebene beschlossen, namentlich die Schliessung von Einkaufsläden. Dies auch, weil die Erfahrung von anderen Kantonen zeige, dass Schliessungen im Gastronomiebereich alleine nicht ausreichen, um eine markante Reduktion der Infektionszahlen beziehungsweise des im Vergleich mit anderen Kantonen überdurchschnittlich höheren Reproduktionswertes zu bewirken, so Gallati.

Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe werden geschlossen

Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe werden gemäss Bundesrat geschlossen. Ausgenommen sind Lieferdienste für Mahlzeiten, Betriebskantinen, Kantinen von Spitälern und Pflegeheimen (in beiden keine Gäste zugelassen) und Take-­away-Betriebe sowie Restaurationsbetriebe in Hotels, die Hotelgästen zur Verfügung stehen. Ebenfalls ausgenommen sind Mensen oder Tagesstrukturangebote der obligatorischen Schulen, die für Schüler, Lehrpersonen sowie Schulangestellte sind. Bei allen Ausnahmen gelten folgende Maximal-Öffnungszeiten: täglich 6 bis 19 Uhr; am Sonntag sowie am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar ist zu schliessen.

Lebensmittelläden bleiben offen

Weiter hat der Bundesrat entschieden, dass Kultur-, Unterhaltungs-, Freizeit-, Sport- und Wellnessbetriebe geschlossen werden. Der Regierungsrat hat beschlossen, auch die Einkaufsläden ab Sonntag, 20. Dezember, 24 Uhr, zu schliessen. Ausgenommen sind Lebensmittelläden und sonstige Läden (etwa Kioske, Tankstellenshops) mit Lebensmitteln oder anderen Gütern des dringenden und täglichen Bedarfs.

Nicht mehr als fünf Personen bei Versammlungen

Ausgenommen sind auch Lebensmittelmärkte im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen. Weihnachtsbaumverkäufe können durchgeführt werden, klassische Weihnachtsmärkte aber nicht. Ausgenommen sind auch Apotheken, Drogerien und Läden für medizinische Hilfsmittel (etwa Brillen und Hörgeräte), Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern, Reparatur- und Heimwerkergeschäfte (also etwa Bau und Hobby), Blumenläden sowie Dienstleistungsanbieter wie Coiffeure, Physiotherapiepraxen und so weiter. Zulässig bleibt die Abholung bestellter Waren vor Ort. Bei allen Ausnahmen gelten Maximal-Öffnungszeiten: täglich von 6 bis 19 Uhr. Am Sonntag sowie am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar ist zu schliessen.

Der Regierungsrat hat zusätzlich zum Bundesrat Massnahmen beschlossen. So sind spontane Versammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als fünf Personen im Aargau verboten. Zudem werden Bordell- und Erotikbetriebe, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs geschlossen.

Mittel- und Berufsfachschulen starten mit Fernunterricht

Die Volksschulen sind kein bedeutsamer Treiber der Epidemie. Sie nehmen den Unterricht nach den nun beginnenden Weihnachtsferien regulär am 4. Januar wieder auf, wie Alex Hürzeler sagte. Alle Schutz- und Hygienemassnahmen gelten weiter. So gilt für Lehrpersonen sowie Schüler an der Oberstufe weiter Maskentragpflicht.

An Sonderschulen wird Betrieb reduziert aufgenommen

Mittelschulen und Berufsfachschulen haben nach den Weihnachtsferien bis 8. Januar Fernunterricht. So könne man verhindern, dass allfällige Ansteckungen über die Festtage in die Schulen gelangen. Die Entwicklung sei sehr schnell, sagte Hürzeler zu Lehrern, die eine Vorlaufzeit vermissen. Man könne das in den folgenden zwei unterrichtsfreien Wochen vorbereiten. Ab 11. Januar ist wieder Präsenzunterricht.

Eine Ausnahme gilt für die Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales. Dort gilt der Fernunterricht bis 22. Januar. An Sonderschulen und Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen wird der Betrieb in der ersten Januarwoche nur reduziert wieder aufgenommen.

Quelle: Aargauer Zeitung
veröffentlicht: 18. Dezember 2020 19:07
aktualisiert: 18. Dezember 2020 22:17
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