Wohin mit Paketen
Mittagsshow

Ärger mit dem Paketboten

Hilfe, wo ist mein bestelltes Päckli? Was der Paketbote darf und was nicht

«Wenn der Postmann zweimal klingelt»... ist meistens niemand zu Hause. So türmen sich in den Hauseingängen die Pakete von Zalando, Outfittery, Digitec und Co. Doch darf der Paketbote das überhaupt? Was passiert, wenn mein Paket verschwindet oder beschädigt ist? Ist es überhaupt erlaubt, Pakete ungefragt beim Nachbarn oder irgendwelchen weit entfernten Paket-Shops abzugeben? Was, wenn ich noch nicht einmal benachrichtigt werde, wo die Sendung abgeblieben ist? Immer wieder Ärger mit den Paketboten!

AGB's und Rechtslage klar

Die Post darf Pakete ausschliesslich im Brief- oder «Milchkasten» deponieren, wenn dieser noch vollständig geschlossen werden kann. Ist dies nicht möglich nimmt der Paketbote die Sendung wieder mit und hinterlässt eine Abholbescheinigung. Wird das Paket ohne Einwilligung deponiert oder beim Nachbarn abgegeben, haftet weiterhin die Post, meint Oriana Gubinelli von der Stiftung für Konsumentenschutz. Allerdings ist es schwierig bei einem Verlust den Beweis zu erbringen, dass das Paket gestohlen wurde.

Ärger vermeiden

Darum rät die Stiftung für Konsumentenschutz bereits vor Erhalt Einfluss auf die Art der Lieferung zu nehmen. Mittlerweile bieten Paketdienste wie die Post zahlreiche Möglichkeiten an ein Paket zu erhalten bzw. abzuholen.

Mit einem Klick wechselt die Haftung

Vorsicht ist geboten, wenn man einwilligt, dass das Paket am Hauseingang deponiert oder bei einem Nachbarn abgegeben werden darf. Dann wechselt nämlich die Haftung vom Lieferdienst zum Konsumenten.

veröffentlicht: 4. Juli 2017 10:00
aktualisiert: 4. Juli 2017 15:08
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