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Mandarinen vs. Clementinen: Das sind dir Unterschiede

Mandarine oder Clementine Thumb
Verwechslungsgefahr!

So kannst du Mandarinen und Clementinen unterscheiden

Adventszeit ist Mandarinlizeit! Oder doch Clementinenzeit? Wie unterscheidet man die beiden Früchte überhaupt? Hier findest du Antworten.

Wenn der Samichlaus naht, dann findet man sie wieder in den Läden: die kleinen, runden, orangen Früchte. Doch sind es nun Mandarinen oder Clementinen, die in den Chlaussäckli landen?

Kein Wunder, dass die beiden Früchte oft verwechselt werden – sie sind nämlich miteinander verwandt. Die Clementine ist eine Kreuzung aus Mandarine und Orange. Entdeckt wurde sie im 20. Jahrhundert in Algerien von einem Mönch namens Frère Clément. Nach ihm wurde die Frucht auch benannt.

Hauptunterschied: Die Kerne!

Der grösste Unterschied zwischen Mandarinen und Clementinen lässt sich leicht feststellen. Während Mandarinen meist viele Kerne enthalten, sind die Clementinen, die wir im Supermarkt kaufen, in der Regel kernlos. Aufgepasst: Es gibt auch Clementinensorten, die Kernen enthalten. Diese findet man jedoch seltener.

Süss oder bitter?

Nicht nur bei den Kernen unterscheiden sich die beiden Früchte, auch geschmacklich sind sie verschieden. Mandarinen haben einen intensiveren Geschmack, können dabei aber leicht bitter sein. Die Clementine hingegen gilt als eher süsslich.

Unterschiedliches Aussehen

Auch rein optisch lassen sich die Früchte unterscheiden. Mandarinen sind eher flach und haben eine dickere Schale, die locker um das Fruchtfleisch liegt – das macht sie zwar leicht schälbar, aber weniger lange haltbar. Clementinen sind rundlicher und kompakte

Und was kaufen wir jetzt im Laden?

Meistens werden in den Schweizer Einkaufsläden Clementinen verkauft. Mandarinen sind seltener in den Läden zu finden. Wer aber ganz sicher gehen will, was er kauft, sollte auf das Etikett an der Früchtekiste oder das Schild im Laden achten. Dort steht neben der Herkunft auch, ob es sich um Clementinen oder Mandarinen handelt.

Quelle: CH Media
veröffentlicht: 1. Dezember 2025 00:00
aktualisiert: 1. Dezember 2025 00:00