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Deutschland

Zwölfeinhalb Jahre Haft für Mutter im Freiburger Missbrauchsfall

Im Fall des im Darknet zum sexuellen Missbrauch verkauften Knaben aus dem badischen Staufen ist die Mutter des Kinds zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ihren Lebensgefährten schickte das Landgericht Freiburg für zwölf Jahre ins Gefängnis. Für ihn wurde eine anschliessende Sicherungsverwahrung ausgesprochen.

Die Mutter nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an - sie wolle für ihren Sohn ein Zeichen setzen, «dass jetzt wirklich Ruhe ist». Der zu Jahresbeginn bekannt gewordene Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Im Darknet angeboten
Mit den beiden Urteilen gegen die Mutter des Kindes und deren Lebenspartner endete die juristische Aufarbeitung der Tatserie. Zuvor waren in Freiburg bereits vier Männer wegen Missbrauchs des Kinds zu bis zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zwei weitere Urteile wurden im Zug der Ermittlungen ausgesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Paar sich in einer Vielzahl von Fällen selbst an dem Kind vergangen und es ausserdem im Darknet zum sexuellen Missbrauch angeboten hatte.

Strafrechtlich bewertete das Gericht die Taten unter anderem als schweren sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung, schwere Zwangsprostitution und - wegen des Erstellens von Filmen von den Missbrauchstaten - als Kinderpornografie. Ausserdem verurteilte das Gericht das Paar wegen des Missbrauchs eines Mädchens, das der Mann zeitweise beaufsichtigt hatte.

Wie der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin sagte, billigte die Mutter nicht nur die Missbrauchstaten an ihrem Sohn. Sie habe ihn auch freiwillig für diese Taten überlassen und sich selbst teilweise daran beteiligt.

Schmerzensschreie
Der Richter verwies darauf, dass bei den vorliegenden Videos der Missbrauchstaten «die heftigste Tat» von der Mutter verübt worden sei. Obwohl ihr Sohn Schmerzensschreie ausgestossen habe, habe sie ihn nicht in Ruhe gelassen.

Bürgelin sagte, zu Beginn sei das Motiv der Frau noch gewesen, ihren neuen Lebensgefährten nicht verlieren zu wollen. Später sei das finanzielle Interesse beider Angeklagter hinzu gekommen. Sie kassierten für die Missbrauchstaten im Einzelfall mehrere tausend Euro von den Männern.

Das Gericht blieb mit dem Strafmass etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für die Mutter 14 Jahre und sechs Monate Haft und für den einschlägig wegen Pädophilie vorbestraften Lebensgefährten 13 Jahre und sechs Monate Haft sowie Sicherungsverwahrung gefordert.

Der Verteidiger der Mutter sagte, seine Mandantin nehme «natürlich die gesamte Verantwortung auf sich». Deshalb verzichte sie auf Rechtsmittel. Da auch die Staatsanwältin und die Rechtsanwältin des Sohns auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil bereits rechtskräftig. Die Verteidigerin des Lebenspartners sagte, sie wolle das Urteil innerhalb der gesetzlichen Frist prüfen.

Keine Erklärung
Vertreter von Anklage, Nebenklage und Verteidigung räumten am Rande des Prozesses ein, im Verfahren keine Erklärung gefunden zu haben, warum bei der angeklagten Frau die Mutterinstinkte derart versagten. Ihr Verteidiger gab als einzige Erklärung die Sorge an, den «sehr manipulativ auf sie einwirkenden» Lebensgefährten zu verlieren.

Allerdings wies der Richter in seiner Urteilsbegründung auch auf die Besonderheit dieses Verfahrens hin, dass der pädophile Lebensgefährte um die Erlaubnis zum Missbrauch gebeten habe - und sie erhalten habe. Üblicherweise geschehe der Missbrauch heimlich.

Das kürzlich zehn Jahre alt gewordene Kind lebt seit dem Auffliegen der Taten durch einen anonymen Hinweisgeber im vergangenen September inzwischen unter staatlicher Obhut. Nach Angaben seiner Rechtsanwältin geht es dem Knaben «den Umständen entsprechend gut».

Er befinde sich derzeit in den Ferien, sagte die Anwältin. Danach werde sie ihn über das Urteil informieren. Die Rechtsanwältin zeigte sich enttäuscht, dass es im Prozess weder eine Erklärung noch eine Entschuldigung der Mutter gegeben habe.

Das Gericht sprach dem Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 30'000 Euro zu. Das von dem Paar ebenfalls missbrauchte Mädchen bekam 12'500 Euro zugesprochen.

Pascal Schläpfer
Quelle: sda
veröffentlicht: 7. August 2018 17:12
aktualisiert: 8. August 2018 11:40
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