Beitrag Kühlwasser 12.10
Aargau

Wegen warmen Flüssen: Einschränkungen für AKW Beznau

Das Kernkraftwerk Beznau darf sein Kühlwasser nur noch die Aare einleiten, wenn deren Temperatur 25 Grad nicht überschreitet.

Das Atomkraftwerk Beznau darf sein Kühlwasser nur noch in die Aare einleiten, wenn deren Temperatur 25 Grad nicht überschreitet. Ansonsten muss das AKW seine Leistung drosseln oder ganz herunterfahren. Dies hat das Bundesamt für Energie verfügt (BFE).

Das BFE begründet diesen Entscheid mit den Ereignissen im Hitzesommer 2018. Damals waren wegen den überhitzten Gewässern tausende Fische in der ganzen Schweiz verendet - so auch in der Aare, wo das AKW Beznau ihr Kühlwasser abfliessen lässt. Die Aare war während mehreren Tagen deutlich mehr als 25 Grad warm.

Die Betreiberin Axpo kritisiert den Entscheid auf Anfrage von Radio Argovia. «Ein Zusammenhang zwischen dem Fischsterben und dem Kühlwasser aus dem Kraftwerk gibt es nicht. In dem Abschnitt, in welchem das Kühlwasser einfliesst, gab es letzen Sommer keine toten Fische.», so Axpo-Mediensprecher Antonio Somavilla. Diese Betriebseinschränkung gehe deshalb deutlich zu weit und sei nicht verhältnismässig.

Für die Zukunft soll geprüft werden, ob die Bewilligung für die Einleitung von Kühlwasser für die von der Axpo betriebenen Kernkraftwerke Beznau I und II angepasst oder neu erteilt werden muss. Die heute für Beznau geltende Einleitungsbewilligung stützt sich auf eine Verordnung von 1975. Die Verordnung über Abwassereinleitungen wurde jedoch 1999 durch die strengere Gewässerschutzverordnung abgelöst. Gemäss dieser darf Kühlwasser nur dann in ein Fliessgewässer eingeleitet werden, wenn dessen Temperatur nicht über 25 Grad liegt. Für Atomkraftwerke waren bisher Ausnahmen aus wichtigen Gründen möglich. Inzwischen ist jedoch die Aare immer öfter mehr als 25 Grad warm.

Michael Wettstein
veröffentlicht: 5. Juli 2019 12:08
aktualisiert: 5. Juli 2019 12:20
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