AARGAU
Verschärfte Spielregeln für Einbürgerungen
Der Aargauer Regierungsrat hat einen Entwurf für eine Anpassung im Einbürgerungsgesetz in die Anhörung geschickt.
Sozialhilfebezüger sollen künftig 10 Jahre warten müssen, bis sie im Aargau ein Einbürgerungsgesuch stellen dürfen. Heute beträgt die Wartefrist 3 Jahre. Ausserdem soll ein Gesuch für den Schweizer Pass erst nach einem bestandenen Einbürgerungstest eingereicht werden können. Bisher diente der Test nur als Einschätzung der gesuchstellenden Person und als Grundlage für das Einbürgerungsgesuch. Die Anhörung bei Parteien, Verbänden und Organisationen dauert bis am 23. Mai.
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