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Murgenthal

Verfahren gegen Polizisten eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Baden hat die Strafverfahren gegen zwei Polizisten eingestellt, die im Juni 2016 in Murgenthal auf einen Mann schossen, der sie zuvor angegriffen hatte.

Die Staatsanwaltschaft Baden AG hat die Strafverfahren gegen zwei Polizisten eingestellt, die im Juni in Murgenthal AG auf einen Mann schossen, der sie zuvor mit einer Axt und einem Gertel angegriffen hatte. Der Angreifer wurde unter anderem wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung angeklagt.

Die Anklage fordert für den 37-jährigen Kosovaren aus dem Kanton Luzern eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Der Mann ist nur teilweise schuldfähig.
Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Krankheit nur teilweise schuldfähig gewesen war. Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb, die Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben.

28. Februar 2017 - 14:40

Verfahren gegen Polizisten

Zum Vorfall war es am Abend des 27. Juni 2016 in Murgenthal gekommen. Der 37-Jährige griff nach einer Personenkontrolle eine Patrouille der Regionalpolizei Zofingen mit einer Axt und einem Gertel an. Nachdem der Angreifer weder auf Zurufe noch auf den Einsatz von Pfefferspray reagiert hatte, gaben zwei Regionalpolizisten auf kurze Distanz mehrere Schüsse auf den Mann ab und verletzten ihn am rechten Oberschenkel und am linken Unterarm.

Die mit der Strafuntersuchung gegen die zwei Polizisten betraute Staatsanwaltschaft Baden kam zum Schluss, dass der Schusswaffengebrauch verhältnismässig und rechtmässig gewesen sei, wie es in der Medienmitteilung heisst.

Die Untersuchung habe gezeigt, dass für die Polizisten nebst dem Gebrauch der Schusswaffe keine Alternativen bestanden hätten, sich in dieser Notwehr- und Notwehrhilfesituation gegen den mit Axt und Gertel bewaffneten Angreifer zu schützen. Das Verfahren gegen die Polizisten wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde deshalb eingestellt. Die Einstellungsverfügungen sind noch nicht rechtskräftig.
Der Angreifer muss sich vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten.

Quelle: SDA / Radio Argovia
veröffentlicht: 28. Februar 2017 14:42
aktualisiert: 8. März 2017 09:16
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