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Pandemie

Verdoppelung der Härtefallhilfe und Ausweitung der Teststrategie: Das hat der Bundesrat heute beschlossen

Der Bundesrat hat heute Mittwoch sein Massnahmenpaket für die wirtschaftliche Corona-Unterstützung angepasst. Und er hat beschlossen, dass häufiger symptomlose Menschen auf das Coronavirus getestet werden sollen.

Bundesrat verdoppelt Härtefallhilfe auf fünf Milliarden Franken

Aktuell sind für die Härtefallmassnahmen von Bund und Kantonen insgesamt 2,5 Milliarden Franken vorgesehen. Dieser Betrag reicht jedoch nicht, wenn alle betroffenen Unternehmen Hilfe beanspruchen oder die Massnahmen verlängert werden. Daher hat der Bundesrat am Mittwoch reagiert und entschieden, die Härtefallhilfe um weitere 2,5 Milliarden auf insgesamt fünf Milliarden Franken aufzustocken. Die dazu notwendige Gesetzesanpassung soll dem Parlament in der Frühjahrssession vorgelegt werden.

Der Bundesrat schlägt vor, dass er auch bei den zusätzlichen Mitteln zwei Drittel übernimmt und die Kantone den Rest, wie es in einer Mitteilung des Finanzdepartements heisst. Sein Anteil soll dabei zu zwei Dritteln nach dem kantonalen Bruttoinlandsprodukt und zu einem Drittel nach der Wohnbevölkerung auf die Kantone verteilt werden. Bevor der Bundesrat nächsten Mittwoch seine Botschaft zur Gesetzesänderung verabschiedet, will er die Kantone anhören.

Taggeldbezug um drei Monate verlängern

Zudem will der Bundesrat die Arbeitslosenversicherung (ALV) stärken: Dazu soll einerseits die Taggeldbezugsdauer für Arbeitslose um drei Monate verlängert werden. Andererseits schlägt er vor, dass der Bund wie bereits im vergangenen Jahr die Kosten der ALV für die 2021 ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen übernimmt.

Damit sollen das Vertrauen in die Verlässlichkeit der ALV-Leistungen und deren Handlungsfähigkeit als Konjunkturstabilisator gestärkt werden, wie es weiter heisst. Die Kosten für den Bundeshaushalt werden auf rund sechs Milliarden Franken geschätzt.

Covid-Kredite werden vorsichtshalber vorbereitet

Die Covid-Kredite werden ebenfalls wieder zum Thema, obwohl eine Aufstockung der Härtefallhilfe die geeignetere Lösung als eine Neuauflage des Covid-19-Kreditprogramms sei. Trotzdem bereitet der Bundesrat zusammen mit den Banken vorsorglich «im Sinne einer Eventualplanung für eine Verschlechterung des Kreditmarktes» eine Neuauflage vor.

Dabei stehen kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die in der ersten Welle keinen Covid-Kredit erhalten haben, im Fokus. Der Bundesrat betont, dass dafür neben einer Verordnung auch ein neuer Verpflichtungskredit notwendig wäre.

Testen, testen und nochmals testen: Bundesrat weitet Strategie aus

Etwa die Hälfte der hiesigen Todesfälle an Covid-19 sind gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen zu verzeichnen. Der Bund musste sich daher oft die Frage gefallen lassen: Wieso wird hier nicht mehr getestet? So verlangte etwa der Heimverband Curaviva regelmässige, präventive Tests für das Heimpersonal. Die Kosten dafür soll der Bund übernehmen.

Die Kritik scheint beim Bundesrat angekommen zu sein. Nach einer Konsultation der Kantone hat er am Mittwoch eine Ausweitung der Teststrategie beschlossen. Konkret wird der Bund künftig die Kosten für präventive PCR-Tests und Schnelltests in Alters- und Pflegeheimen, Spitex, und weiteren sozialmedizinischen Institutionen und Spitälern übernehmen. Bisher mussten Tests bei symptomlosen Persone entweder vom Kanton oder von der betreffenden Person selber bezahlt werden.

Infektionsherde erkennen

Mehr als die Hälfte der Covid-19-Übertragungen dürfte durch Personen ohne Symptome stattfinden, die gar nicht merken, dass sie infiziert sind, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) heisst. Die neue Teststrategie soll dazu beitragen, lokale Infektionsherde frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, etwa in Schulen. Der Kanton muss dem BAG ein Konzept vorlegen, etwa dazu wo, wer und wie oft getestet wird sowie welche Tests verwendet werden.

Die Tests können vom Personal selbst vor Ort vorgenommen und negative Resultate dieser Schnelltests müssen laut BAG nicht gemeldet werden. Wird jemand positiv getestet, muss ein PCR-Test durchgeführt und das Resultat gemeldet werden.

Weiterhin nicht vergüten will der Bundesrat Massentests, wie sie etwa im Kanton Graubünden zur Anwendung kamen. Einmalige Massentests hätten bloss kurzfristige Erfolge gezeigt und es fehle zum Teil an wissenschaftlicher Evidenz, hatte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seinen Entscheid in der Konsultation begründet. Zum anderen seien die Kosten solcher Tests nicht zu unterschätzen.

Bund verkürzt Dauer der Quarantäne

Eine weitere Änderung hat der Bundesrat bei der Dauer der Quarantäne vorgenommen. Wer sieben Tage nach dem letzten Kontakt mit einer positiv getesteten Person einen negativen Coronatest vorweisen kann, kann danach die Quarantäne beenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beim Test um einen Schnelltest, oder einen PCR-Test handelt. Die Testkosten muss die Person jedoch selber tragen. Bis zum eigentlichen Ablauf der Quarantäne – also dem 10. Tag – muss die Person jederzeit eine Maske tragen und den Abstand von 1.5 Metern gegenüber anderen Personen einhalten.

Die neue Teststrategie gilt auch für Einreisende aus Staaten oder Gebieten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko. Diese müssen künftig bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Bei Flugreisen aus Ländern, die nicht zu den Risikogebieten zählen, ist ebenfalls ein negatives PCR-Testresultat vorzuweisen. Die Kontrolle erfolgt vor dem Einsteigen ins Flugzeug.

Ab Februar werden Widerhandlungen gegen Coronamassnahmen explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbussen bestraft werden. Die Höhe der Busse beträgt je nach Delikt zwischen 50 und 200 Franken. Gebüsst wird etwa, wer im öffentlichen Verkehr keine Maske trägt.

Quelle: CH Media
veröffentlicht: 27. Januar 2021 15:03
aktualisiert: 27. Januar 2021 17:22
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