Unfall mit zwei Toten: Tiefere Strafe für schuldigen Raser
Die höchsten Schweizer Richter haben entschieden, dass das Aargauer Obergericht die Gefängnisstrafe von acht Jahren überprüfen muss. Das, obwohl die Vorinstanz (Bezirksgericht Lenzburg) den Italiener ursprünglich zu elf Jahren Gefängnis verurteilt hatte. Der heute 34-Jährige fuhr dannzumal in der Nacht bei stockdichtem Nebel und viel zu schnell. Mindestens Tempo 133 auf der 80er-Strecke. Nachdem er zwei Autos überholt hatte, prallte er frontal in ein korrekt fahrendes Auto. Dabei gab es zwei Todesopfer und drei Schwerverletzte.
Strafe «eindeutig zu hoch»
Laut Entscheid des Bundesgerichts ist die Gefängnisstrafe von acht Jahren durch das Aargauer Obergericht für «eventualvorsätzliches Handeln am Steuer eindeutig zu hoch». Obwohl sich das Bundesgericht für eine reduzierte Strafe ausspricht, bestätigte es die Schuldsprüche. Der Mann sei schuldig der mehrfachen eventualvorsätzlichen Tötung und schweren Körperverletzung sowie der groben Verkehrsverletzungen.