Verfahren wegen Tierquälerei eröffnet
Aargau

Tierschutzfall Oftringen: 57-jähriger Schweizer wieder auf freiem Fuss

Das Zwangsmassnahmengericht hat den Antrag der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm abgelehnt, das für den Beschuldigten ein Tierhalteverbot als Ersatzmassnahme beantragt hatte.

Der 57-jährige Tierhalter, der am Dienstag in Oftringen festgenommen worden war, wurde zudem aus der Haft entlassen. Der Veterinärdienst des Kantons Aargau hat nun mit sofortiger Wirkung ein verwaltungsrechtliches Tierhalteverbot ausgesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hat zudem ein Verfahren wegen mehrfacher Tierquälerei eröffnet. Der 57-jährige Schweizer wurde verhaftet, weil die Polizei am Dienstag etliche tote Tiere auf seinem Grundstück gefunden hatte. Weitere Tiere waren in sehr schlechtem gesundheitlichen Zustand. Der Beschuldigte war bereits im Zusammenhang mit einer Anzeige wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vorgeladen. Zur Einvernahme bei der Kantonspolizei am Montag erschien er jedoch nicht. Deshalb stellte die Staatsanwaltschaft einen Vorführbefehl aus.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gegen den Schweizer ein Verfahren wegen mehrfacher Tierquälerei eröffnet. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Beschuldigte macht geltend, dass er durch die langjährige und intensive Pflege seiner hochbetagten Mutter sowie deren kürzlichen Tod mit der Tierhaltung überfordert gewesen sei.

Der Beschuldigte hat früher bereits gegen das Tierschutzgesetz verstossen und ist deswegen vorbestraft: Er wurde im Juli 2019 von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Im November 2019 erging ein weiterer Strafbefehl, gegen den Einsprache erhoben wurde.

Den Abschluss des Verfahrens wird die Staatsanwaltschaft zum gegebenen Zeitpunkt kommunizieren.

6. Februar 2020 - 18:07

Polizei findet tote und verweste Schafe in Oftringen

Quelle: Aargauer Zeitung
veröffentlicht: 6. Februar 2020 14:32
aktualisiert: 7. Februar 2020 16:43
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