Quelle: CH Media Video Unit

Fragen und Antworten

Terrassen und Fitnesscenter offen – Das hat der Bundesrat entschieden

Am Mittwoch hat der Bundesrat über das weitere Vorgehen in der Pandemie informiert. Die wichtigsten Entscheide haben wir für euch zusammengefasst.

Im Vorfeld wurde viel über die Öffnung der Restaurant-Terrassen, Fitnesscenter oder kleinere, kulturelle Anlässe spekuliert. Diese Hoffnungen haben sich jetzt bewahrheitet. Der Bundesrat macht einen ersten Schritt Richtung Normalität.

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Kann ich wieder ins Fitnesscenter trainieren gehen?

Beim Sporttreiben in Innenräumen gilt für Gruppen eine Obergrenze von 15 Personen. Das Trainieren an Geräten in Fitnesscentren fällt nicht unter eine Gruppentätigkeit. Jede*r trainiert für sich, weshalb auch mehr als 15 Personen anwesend sein dürfen. Alle Anwesenden müssen grundsätzlich eine Maske tragen und 1,5 Meter Abstand einhalten. Es gelten Kapazitätsbeschränkungen.

Wo kann ich ab Montag mit Kollegen eins trinken gehen?

Aussenbereiche von Gastrobetrieben dürfen wieder von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht, es dürfen nicht mehr als vier Personen an einem Tisch Platz nehmen und die Kontaktdaten müssen angegeben werden. Ausgenommen während dem Essen oder Trinken müssen Gäste eine Maske tragen. Toiletten in den Restaurants dürfen benutzt werden.

Kann meine Amateur-Mannschaft wieder spielen?

Draussen muss eine Maske getragen ODER der Abstand eingehalten werden, drinnen muss beides eingehalten werden, dann sind Wettkämpfe mit bis zu 15 Teilnehmenden erlaubt. Nur in den professionellen Ligen sind Wettkämpfe mit mehr als 15 Teilnehmenden gestattet.

Sind Kino- und Theaterbesuche wieder möglich?

Ja. Wie im Sport sind auch in Kultur- und Freizeitbetrieben Veranstaltungen mit Publikum mit Einschränkungen wieder möglich. Theater oder Kinos können wieder öffnen. Die Anzahl der Besucherinnen und Besucher ist im Innern auf 50 beschränkt, und es darf maximal ein Drittel der Kapazität an Sitzplätzen besetzt werden.

Es gilt Maskentragen, und zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss der Abstand von anderthalb Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Davon ausgenommen sind Familien oder Personen, die im gleichen Haushalt leben. Es soll möglichst keine Pause geben und die Konsumation ist verboten.

Findet meine Vorlesung an der Uni wieder vor Ort statt?

Präsenzunterricht im Bildungsbereich soll auch ausserhalb der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II eingeschränkt wieder möglich sein. Es gilt eine Beschränkung von 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel. Es gilt eine Maskenpflicht und der erforderliche Abstand muss eingehalten werden.

Präsenzveranstaltungen sind generell auch mit mehr als 50 Personen möglich, wenn es sich um Unterricht handelt, der notwendiger Bestandteil eines Bildungsgangs ist und eine Durchführung vor Ort erfordert.

Muss mein geimpftes Grosi im Altersheim weiterhin eine Maske tragen?

Für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen kann die Heimleitung in Absprache mit den kantonalen Behörden die Maskenpflicht für sechs Monate ab dem 14. Tag nach der 2. Impfung aufheben. Dies gilt während drei Monaten ab Ende der Isolation auch für Bewohnerinnen und Bewohner, die nach einer nachgewiesenen Covid-19-Infektion genesen sind.

Wenn ich mich im Unternehmen regelmässig testen lasse, muss ich bei einer Ansteckung einer Kollegin in Quarantäne?

Wenn Unternehmen den Mitarbeitenden einen einfachen Zugang zu Tests vor Ort gewähren und sich die Mitarbeitenden einmal pro Woche testen lassen können, entfällt die Kontaktquarantäne am Arbeitsplatz für jene, die im Betrieb Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten. Ausserhalb des Betriebs müssen sich diese Personen aber in Kontaktquarantäne begeben.

Die Homeoffice-Pflicht bleibt bestehen.

Quelle: CH Media Video Unit

(red.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 14. April 2021 17:48
aktualisiert: 14. April 2021 17:57
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