Teilerfolg für Greenpeace
Es handelt sich um Prüfungsergebnisse, die das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) von der AKW-Betreiberin Axpo Power im Zuge der Verlängerung der Betriebsbewilligung im Jahr 2010 verlangt hatte. Greenpeace verlangte im Februar 2015 Einsicht in diese Dokumente. Die Umweltschutzorganisation stützte sich dabei auf das Öffentlichkeitsgesetz, aufgrund dessen jeder das Recht hat, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskunft über den Inhalt solcher Dokumente zu erhalten. In Ausnahmefällen kann der Zugang verweigert werden.
Reaktion Greenpeace zu Urteil
Greenpeace freut sich über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wie Mediensprecher Florian Kasser zu Radio Argovia sagte
Wie das Bundesverwaltungsgericht ausführt, wiege deren Geheimhaltung schwerer als das Interesse der Öffentlichkeit an den entsprechenden Informationen. Eine pauschale Schwärzung des Berichts wäre jedoch unverhältnismässig. Aus diesem Grund muss das ENSI laut Urteil den Zugang zumindest teilweise gewähren, auch wenn die Schwärzung der sensiblen Teile der rund 1000 Seiten umfassenden Unterlagen einen grossen Aufwand bedeutet. Die Dokumente werden erst nach dem Entscheid zum Wiederanfahren des Reaktors veröffentlicht.