Streit um Erbe von Bruno Weber
Das Aargauer Obergericht hatte im Juni eine Klage der Ehefrau von Bruno Weber, welche dem Verein angehört, gutgeheissen. Gemäss dem Urteil wurde die Bruno-Weber-Stiftung unter «Androhung einer Ungehorsamsstrafe» verpflichtet, «alle sich in ihrem Besitz befindlichen Werke per sofort herauszugeben».
Auf Forderung nicht eingegangen
Der Übergabetermin sei abgelaufen, heisst es in einer Mitteilung des Vereins Freunde Bruno Weber Park. Die Stiftung habe sich jedoch geweigert, das bildnerische Werk herauszurücken. Dem Stiftungsrat sei eine letzte Frist bis zum kommenden Montag gewährt worden. Andernfalls werde eine Strafanzeige eingereicht und die Herausgabe mit Hilfe der Polizei vollzogen.
Über 300 Werke gezügelt
Laut dem Verein Freunde Bruno Weber Park lagerten jahrzehntelang rund 300 Gemälde und Tausende von Skizzen, Grafiken, Lithografien und Zeichnungen des Künstlers im Wohnatelierhaus in Spreitenbach. Im Juli 2015 seien seine Werke in einen Lagerraum in einen Raum auf einem benachbarten Grundstück gezügelt worden. Die Ehefrau des Künstlers habe verlangt, dass sie jederzeit Zugang zu diesem Raum habe. Weil sie keinen Zugang erhalten hat, reichte die Ehefrau eine Klage ein.