News

Strafe für «Facebook-Mörder» erhöht

Neues Urteil Mord Möhlin
Möhlin

Strafe für «Facebook-Mörder» erhöht

Das Aargauer Obergericht hat den Täter wegen Mordes verurteilt - und die Strafe um 6 Jahre erhöht. Es stuft die Tat als besonders skrupellos ein.

Das Aargauer Obergericht hat die Bestrafung eines Portugiesen für die Tötung seiner Ehefrau vor vier Jahren in Möhlin AG verschärft. Der Mann wurde nun wegen Mordes schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt.

Das Bezirksgericht Rheinfelden AG hatte den geständigen Täter noch wegen vorsätzlicher Tötung zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft, die schon damals eine Verurteilung wegen Mordes verlangte, focht dieses Urteil an.

Das Obergericht qualifizierte nun die Tötung als Mord und sprach dafür eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren aus. Die Anschlussberufung, mit der der Täter eine Verurteilung wegen Totschlags zu fünf Jahren Freiheitsstrafe beantragt hat, wurde vom Obergericht abgewiesen. Das Urteil kann noch innerhalb von 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Dem damals 42-jährigen Mann wurde vorgeworfen, am Pfingstmontag 2013 zur Wohnung seiner getrennt von ihm lebenden 38-jährigen Ehefrau nach Möhlin gegangen zu sein. Er soll sie dort unter Einsatz massiver stumpfer Gewalt getötet haben.

Der Mann meldete sich noch am Tag der Tat auf dem Polizeiposten Rheinfelden und gestand, seine Frau getötet zu haben. Die ausgerückte Polizeipatrouille und ein Ambulanzteam konnten am Tatort nur noch den Tod der Ehefrau feststellen. Sie starb an den Folgen eines schweren Schädel-Hirn-Traumas.

Der Täter hatte seine portugiesische Frau vor dem Mord auf Facebook ausspioniert. Er hatte dafür mehrere Monate vor der Tat unter fingiertem Namen ein Facebook-Profil erstellt und sich als Facebook-Freundin der Frau ausgegeben, um ihr Vertrauen zu erschleichen und ihr Privatleben auszuspionieren.

Quelle: sda
veröffentlicht: 6. April 2017 12:25
aktualisiert: 6. April 2017 19:44
sekretariat@argovia.ch