Corona Update 1745 28.10.2020
CORONAVIRUS

Sperrstunde, Grossevent-Verbot, strengere Maskenpflicht: Die Entscheide des Bundesrats in der Übersicht

Der Bundesrat schliesst Tanzlokale, erweitert die Maskenpflicht und verbietet Hochschulen den Präsenzunterricht. Die Entscheide in der Übersicht.

Clubs müssen schliessen

Der Bundesrat verbietet den Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen. Diese würden ein erhöhtes Risiko für die Verbreitung des Virus bergen, schreibt die Regierung in einer Mitteilung.

Sperrstunde für Restaurants und Bars

In Restaurants und Bars dürfen höchsten vier Personen an einem Tisch sitzen. Familien mit Kindern sind davon ausgenommen. Es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr.

Verbot von Anlässen mit mehr als 50 Personen

Das Event-Verbot betrifft alle sportlichen, kulturellen und anderen Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen. Parlaments- und Gemeindeversammlungen dürfen weiterhin stattfinden, ebenso Demonstrationen.

Maskenpflicht im Büro, an der Kanti und am Markt

Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden. Als Beispiele nennt der Bundesrat Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.

Auch in Schulen ab der Sekundarstufe II (z.B. Gymnasien und Fachmittelschulen) gilt neu eine Maskenpflicht. Ebenso gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden (z.B. Einzelbüros). Der Bundesrat nimmt auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in die Pflicht: Sie sollen soweit möglich Homeoffice ermöglichen und an Arbeitsstätten für den Schutz der Mitarbeitenden sorgen.

Seit dem 19. Oktober gilt bereits eine Maskenpflicht für alle Personen in öffentlichen Innenräumen sowie in Wartebereichen des öffentlichen Verkehrs und an Bahn- und Flughäfen.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zu 12 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und Gäste in Restaurants und Bars, wenn sie am Tisch sitzen.

Sport und Kultur mit höchstens 15 Personen

An sportlichen und kulturellen Freizeitaktivitäten dürfen in Innenräumen maximal 15 Menschen teilnehmen – allerdings nur, wenn genügend Abstand gehalten und Maske getragen wird. Bei der Maske erlaubt der Bundesrat hingegen Ausnahmen: «Von einer Maske kann abgesehen werden, wenn grosszügige Raumverhältnisse vorherrschen, etwa in Tennishallen oder grossen Sälen.» Im Freien müsse nur der Abstand eingehalten werden.

Kontaktsport ist verboten. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.

Laien-Chöre müssen verstummen

Im professionellen Bereich von Sport und Kultur sind Trainings und Wettkämpfe sowie Proben und Auftritte erlaubt. Weil beim Singen besonders viele Tröpfchen ausgestossen werden, sind Anlässe von Laien-Chören verboten. Professionellen Chören ist das Proben gestattet.

Hochschulen müssen auf Fernunterricht umstellen

Der Bundesrat verbietet Hochschulen ab nächstem Montag den Präsenzunterricht. Dieser bleibt in den obligatorischen Schulen und den Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsbildung) erlaubt.

Kurzarbeits-Geld für Arbeitnehmende auf Abruf

Neu können auch Menschen, die auf Abruf arbeiten, eine Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Es gelten allerdings Einschränkungen: Die Arbeitnehmenden müssen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorweisen können und seit mindestens sechs Monaten im Betrieb arbeiten. Die Änderungen treten rückwirkend ab 1. September in Kraft. Sie stellten somit einen Anspruch ohne Unterbruch seit März 2020 sicher, schreibt der Bundesrat.

Einführung von Schnelltests

Die Antigen-Schnelltests dürfen ab nächstem Montag eingesetzt werden. Dies ermögliche eine breitere und schnellere Testung der Bevölkerung, so der Bundesrat. Es könnten mehr positive Fälle in der Bevölkerung rasch nachgewiesen und isoliert werden.

Die Genauigkeit der Schnelltests sei durch das «Centre national de Référence pour Infections Virales Emergentes» (CRIVE) in Genf evaluiert worden. Die Schnelltests sind im Vergleich zu den PCR-Test weniger empfindlich. Sie sind vor allem dann einsetzbar, wenn eine Person infektiös ist. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht daher den Einsatz dieser Schnelltests nur bei denjenigen Personen vor, die gemäss den Kriterien des BAG als symptomatisch gelten und nicht zu den besonders gefährdeten Personen gehören.

Neuer Grenzwert für die Reisequarantäne

Der Bundesrat hebt den Schwellenwert an, der massgeblich ist, ob ein Land auf die Quarantäneliste kommt oder nicht. Dies, weil die Fallzahl pro 100'000 Einwohner in den letzten 14 Tagen in den meisten Ländern tiefer ist als in der Schweiz. Ab Donnerstag kommen nur noch Staaten und Gebiete auf die Quarantäneliste, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als jene der Schweiz.

Quelle: CH Media
veröffentlicht: 28. Oktober 2020 16:24
aktualisiert: 28. Oktober 2020 17:51
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