Schulpflege soll schon bald abgeschafft werden
Der Aargauer Regierungsrat nimmt einen neuen Anlauf zur Reform der Führungsstrukturen der Volksschule. Die Schulpflege soll wegfallen. Der Gemeinderat bleibt das oberste politische Führungsgremium. Die Schulleitung ist weiterhin für den Schulbetrieb verantwortlich.
Die neue Führungsstruktur ohne Schulpflege soll auf kommunaler Ebene ab dem Jahr 2022 umgesetzt werden, wie Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP) am Freitag vor den Medien in Aarau mitteilte. Es gehe darum, Hierarchiestufen abzubauen. Die Schulen sollten effizienter und effektiver geführt werden. «Es besteht ein Entwicklungsbedarf», sagte Hürzeler.
Das Konzept sieht vor, dass der Gemeinde die Verantwortung für die strategische und finanzielle Führung der Schule zufällt. Der Gemeinderat soll die Verantwortung für die strategische und finanzielle Führung der Schule vor Ort tragen.
Alle Befugnisse für beschwerdefähige Entscheide bei der Volksschule sowie bei Fragen des Personalrechts sollen beim Gemeinderat liegen. Wie der Regierungsrat vorschlägt, kann der Gemeinderat die Aufgaben an eine Schulkommission delegieren. Die Schulleitung soll weiterhin für die betriebliche Führung der Schule zuständig sein.
Wegen der Reform sollen dem Kanton keine Mehrkosten entstehen. Die Gemeinden können sich den Aufwand für die traditionellen Schulpflegen von 6,5 Millionen Franken pro Jahr sparen.
Mehr Geld für Schulleitungen
Für die ab 2003 eingeführten Schulleitungen will der Regierungsrat mehr Ressourcen zur Verfügung stellen. Die Pensen sollen kantonal durchschnittlich um 10 Prozent erhöht werden. Dies führt gemäss Regierungsrat zu Mehrkosten von 4,76 Millionen Franken pro Jahr. Der Kanton soll 3,1 Millionen (65 Prozent) und die Gemeinden sollen 1,66 Millionen übernehmen.
Schulleiter sollen es besser haben
Mit der Professionalisierung des Schulsystems und der Stärkung der Verantwortung der Gemeinden für ihre Schulen müssten die Schulleitungen immer mehr Aufgaben erledigen, hält der Regierungsrat fest.
Die Vorschläge gehen nun bis Ende November in die Anhörung. Der Grosse Rat wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres entscheiden. Damit die Änderungen in Kraft treten können, muss die Kantonsverfassung geändert werden. Die obligatorische Volksabstimmung ist auf den 17. Mai 2020 festgelegt.
Der Regierungsrat hatte die erste Vorlage zur Reform der Führungsstrukturen der Volksschule vor vier Jahren auf Eis gelegt. Der Grund waren neben Kritik auch das Sparprogramm des Kantons.