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Coronavirus - Schweiz

Restaurants schliessen abends - Feiern bis zehn Personen möglich

Das gesellschaftliche Leben in der Schweiz wird über die Festtage weiter heruntergefahren: Restaurants müssen ab 19.00 Uhr schliessen, Läden auch an Sonn- und Festtagen. Private Treffen bis maximal zehn Personen bleiben erlaubt, Sport zu fünft auch.

Das Wichtigste in Kürze

Diese Massnahmen gelten ab dem 12. Dezember bis zum 22. Januar:

  1. Gastrobetriebe und Geschäfte müssen von 19 bis 6 Uhr schliessen, Hotelrestaurants (nur für Hotelgäste), Lieferdienste und Takeaway-Betriebe von 23 bis 6 Uhr. Ausnahme, 24., 25. und 31. Dezember: 1 Uhr bis 6 Uhr. Restaurants und Bars dürfen an Sonntagen ebenfalls von 6 bis 19 Uhr geöffnet sein
  2. Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen, Archive und Casino müssen auch zwischen 19 und 6 Uhr und sonntags schliessen
  3. Skigebiet dürfen unter den bereits veröffentlichen Corona-Auflagen öffnen
  4. Durchführung von Veranstaltungen sind verboten, mit wenigen Ausnahmen, zum Beispiel religiöse Veranstaltungen bis 50 Personen
  5. Kulturelle Aktivitäten in Gruppen bis zu 5 Personen erlaubt
  6. Kantone dürfen unter Umständen Ausnahmen bei den Öffnungszeiten gewähren
  7. Der Bundesrat will das Härtefälle-Programm von 1500 Millionen auf 2500 Millionen Franken aufstocken

Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden. Die Massnahmen gelten ab (morgen) Samstag, 12. Dezember 2020, und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.

Die Landesregierung hat damit ihre Ankündigungen vom vergangenen Dienstag weitgehend wahrgemacht - trotz Kritik der Kantone. Sie macht keinen Hehl daraus, dass die Kantone wenig von dieser Lösung halten. «Mit dem Vorgehen des Bundesrats ist eine grosse Mehrheit nicht einverstanden.» Die Meinungen gingen weit auseinander.

Weil die Kantone in der Konsultation die Einschätzung der epidemiologischen Lage grundsätzlich teilten, handelte der Bundesrat trotzdem - und setzt auf «eine stärkere Vereinheitlichung der Massnahmen», wie er schreibt. Ziel sei ist, die Anzahl Kontakte weiter zu reduzieren und Menschenansammlungen zu vermeiden.

Kantone können Ausnahmen machen

Für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt eine Sperrstunde ab 19.00 Uhr. Mit Ausnahme der Gastrobetriebe müssen die Einrichtungen auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1.00 Uhr. Take-away-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23.00 Uhr offenbleiben.

Der Druck der Kantone und der Gesundheitskommission des Nationalrats hat weitere Spuren hinterlassen. Der Bundesrat sieht nämlich Ausnahmen vor für Kantone «mit günstiger epidemiologischer Entwicklung». Sie können die Sperrstunde bis auf 23.00 Uhr ausweiten.

Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Reproduktionswert während mindestens einer Woche unter 1 und die 7-Tage-Inzidenz während mindestens einer Woche unter dem Schweizer Schnitt liegt. Zudem müssen im Kanton ausreichende Kapazitäten im Contact Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein. Will ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen.

Zwei-Haushalte-Regel als Empfehlung

Bei privaten Treffen verzichtet der Bundesrat auf weitere Beschränkungen. Er bleibt bei der bisherigen Regelung mit maximal zehn Personen. Dabei werden auch die Kinder mitgezählt. Der Bundesrat empfiehlt zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken. «Diese Regelung ist klar und ermöglicht Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen», schreibt er.

Veranstaltungen bleiben auch in den kommenden Wochen verboten. Auch hier gibt es aber bestimmte Ausnahmen. Religiöse Feiern bis maximal fünfzig Personen, Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen sind erlaubt.

Sport-Profiligen nicht betroffen

Sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf fünf Personen eingeschränkt.

Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin frei bei ihrer Ausübung von Aktivitäten - mit Ausnahme von Wettkämpfen. Ebenso erlaubt sind Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.

(Teil-)Lockdown nicht vom Tisch

Die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus ist laut dem Bundesrat weiterhin sehr hoch, und in vielen Kantonen steigt sie wieder an. «Die Spitäler sind nahe an der Kapazitätsgrenze und das Gesundheitspersonal ist enorm stark belastet», heisst es in der Mitteilung. «Diese Situation ist beunruhigend, nicht zuletzt, weil das Risiko für einen zusätzlichen und schnelleren Anstieg der Infektionszahlen in den kommenden Tagen hoch ist.»

Mit der kalten Witterung verbringen die Menschen mehr Zeit in Innenräumen. Und über die Festtage nimmt die Zahl privater Kontakte zu. Ein Lockdown oder Teil-Lockdown in den kommenden Wochen ist deshalb weiterhin nicht ausgeschlossen. Kommenden Freitag wird der Bundesrat die Lage erneut analysieren - und je nach Dringlichkeit «allfällige weitere Verschärfungen» diskutieren, wie er schreibt.

Quelle: SDA / FM1Today
veröffentlicht: 11. Dezember 2020 14:34
aktualisiert: 11. Dezember 2020 17:36
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