Rechtsabbiegen bei Rot
Schweiz

Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrer

Velofahrer sollen schon bald bei Rot rechts abbiegen dürfen. So will das Bundesamt für Strassen Astra das Velofahren attraktiver machen. Der Vorschlag kommt aber nicht überall gut an.

Widerstand gibt es vor allem von den Fussgängern. Thomas Schweizer, Geschäftsführer von Fussverkehr Schweiz, ist skeptisch. Es sei eine Lösung auf Kosten der Schwächsten im Strassenverkehr, die Fussgänger müssten noch mehr aufpassen. «Offiziell soll dies nur vereinzelt eingeführt werden, wir befürchten aber, dass das Rechtsabbiegen in der Praxis immer öfters angewendet wird.»

Bald auch Rechtsabbiegen für Autos?

Laut dem Astra geht es dabei aber nicht um eine generelle Erlaubnis, bei rot rechts abzubiegen, sondern um die Möglichkeit für Gemeinden, diese Massnahme bei einzelnen Kreuzungen einzuführen.

Für Thomas Schweizer ist aber auch klar, dass bald die Autofahrer das gleiche fordern. «Sie wollen das Rechtsabbiegen auch. Das gibt es zum Beispiel in deutschen Bundesländern und da hat man schlechte Erfahrungen gemacht.»

Testphase in Basel

Das Astra hat die Massnahme für Velos in Basel getestet. Die Ergebnisse seien erfreulich, der Versuch sei ein Erfolg gewesen. Das sieht auch Pro Velo Schweiz so. «Das Nebeneinander von Velofahrern und Fussgängern hat gut geklapt», sagt Christoph Merkli, Geschäftsführer von Pro Velo Schweiz.

Merkli versteht aber die Skepsis der Fussgänger. Trotzdem, der Test in Basel habe gezeigt, dass ein Miteinander geht. Deshalb sieht er die neue Verkehrsregelung auch als Schritt in die richtige Richtung.

Bundesrat entscheidet

Ein weiterer Vorschlag des Astra ist, dass aus Sicherheitsgründen Kinder neu bis zehn statt wie bisher bis sechs Jahren auf dem Trottoir fahren dürfen, sofern kein Velostreifen vorhanden ist. Auch diese Massnahme unterstützt Pro Velo. «So können Kinder in einem sicheren Umfeld das Velofahren lernen», so Merkli.

Die beiden neuen Verkehrsregeln sind Teil eines ganzen Pakets von Massnahmen. Dieses geht nächstes Jahr in die Vernehmlassung. Ob und wann die Massnahmen eingeführt werden, entscheidet dann der Bundesrat nach der Vernehmlassung.

Tim Eppler
veröffentlicht: 15. November 2017 11:59
aktualisiert: 15. November 2017 11:59
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