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Keine Zulassungen mehr für ausländische Ärzte

Zulassungsstopp für ausländische Ärzte
Aargau

Keine Zulassungen mehr für ausländische Ärzte

Wer nicht über eine Medizinausbildung in der Schweiz verfügt oder mindestens drei Jahre in der Schweiz als Arzt oder Ärztin an einer anerkannten Weiterbildungsstätte tätig war, erhält neu keine Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mehr.

Der Bund beschränkt die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Kantone dürfen Ausnahmeregelungen treffen. Davon hat der Kanton Aargau bisher Gebrauch gemacht. Solche Ausnahmen soll es nun nicht mehr geben, und die Zulassungsbeschränkung für ausländische Ärztinnen und Ärzte wird im Kanton Aargau per sofort vollständig umgesetzt. Dies schreibt das kantonale Gesundheitsdepartement in einer Mitteilung.

Neubeurteilung der Situation

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass bei ausländischen Ärztinnen und Ärzten, welche direkt in die Schweiz einreisen, beziehungsweise ohne Kenntnis der schweizerischen Verhältnisse ihre Tätigkeit aufnehmen, ein Qualitäts- und Erfahrungsproblem bestehen kann. Unter dem Aspekt der Qualitätsorientierung hat das Departement Gesundheit und Soziales zusammen mit dem Aargauischen Ärzteverband eine Neubeurteilung vorgenommen und die Zulassungsbeschränkung eingeführt.

SP Grossrat prüft Interpellation

Die Reaktionen von den Hausärzten liessen nicht lange auf sich warten. Martin Jirovec, Präsident der Aargauer Haus- und Kinderärzte stimmt dem Entscheid der Regierung grundsätzlich zu. Dennoch könnte sich der Mangel an Hausärzten weiter verschärfen. Anders sieht dies SP Grossrat Jürg Knuchel, welcher selbst als Arzt ist. Die Argumentation der Regierung, wonach die Qualität von ausländischen Ärzten nicht ausreichend sei, sei fadenscheinig. Knuchel überlegt sich nun gar eine Interpellation zum Thema. Er will von der Regierung wissen, ob damit die Versorgungssicherheit der Bevölkerung noch gedeckt sei.

15. März 2017 - 17:22

Zulassungsstopp für ausländische Ärzte

Laufende Verfahren nicht betroffen

Wer über ein hängiges Gesuch verfügt, wird die Zulassung wie bis anhin erhalten. Ebenso nicht betroffen von der Zulassungsbeschränkung sind Spitalärzte, welche dieser nicht unterliegen.

veröffentlicht: 15. März 2017 09:26
aktualisiert: 20. März 2017 13:51
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