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Foto: Aargauer Zeitung
Coronavirus

Kanton Aargau: Höchstens 50 Personen in Bars und Clubs

Mit neuen Massnahmen will das Aargauer Gesundheitsdepartement die Ausbreitung des Coronavirus im Aargau eindämmen.

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschränkt der Kanton Aargau die Zahl der Anwesenden in Bars und Clubs auf 50 Personen. Die Maskenpflicht gilt in den Lokalen auch für sitzende Personen. Damit geht der Aargau weiter als der Bund.

Die Veranstalter von privaten Anlässen müssen im Aargau auch bei weniger als 15 Personen die Kontaktdaten der Anwesenden erheben, wie das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Montag mitteilte. Diese Regeln gelten am Dienstag, 18.00 Uhr.

Die aktuell häufigsten Ansteckungsorte sind gemäss Angaben des Kantons Familien, private Anlässe, der Arbeitsplatz und das Ausland. Deshalb empfiehlt der Kanton der Bevölkerung, private Veranstaltungen nur in kleinen Gruppen bis 30 Personen durchzuführen. Auf nicht zwingende Anlässe und Reisen solle verzichtet werden.

Ein Verbot von Grossveranstaltungen - wie im Kanton Bern - habe man sich überlegt, sagte Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati (SVP) vor den Medien. Im Fall des FC Aarau habe man noch nicht entschieden.

Erweiterte Maskenpflicht

An den Volksschulen und sämtlichen Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II gilt ab Mittwoch eine erweiterte Maskentragpflicht für Erwachsene in Schulgebäuden.

Während des Unterrichts könne, wenn der Minimal-Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Trennwand eingerichtet werde, darauf verzichtet werden. Bei öffentlichen Schulanlässen und -veranstaltungen auf dem Schulareal gelte die Maskentragpflicht bereits ab 12 Jahren.

Das Departement Bildung, Kultur und Sport empfiehlt, auf die Durchführung von Schulreisen, Klassen- oder Schullager zu verzichten. Ausflüge und Exkursionen ins Freie und in die nähere Umgebung sollen weiterhin möglich bleiben.

Maskenempfehlung in Unternehmen

In Unternehmen und bei Freizeitangeboten empfiehlt der Kanton das Maskentragen auch in nichtöffentlichen Innenräumen. Das soll der Fall sein, wenn der Mindestabstand zwischen Personen über die Dauer einer Viertelstunde - über den Verlauf des ganzen Tages gerechnet - nicht eingehalten werden könne. Der Kanton unterstütze weiter die nationale Homeoffice-Empfehlung.

Die steigende Zahl infizierte Personen führte das Contact Tracing des Kantons an die Grenzen einer qualitativ ausreichenden Aufgabenerfüllung. Aktuell könne es zu Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme mit infizierten Personen und Kontaktpersonen kommen, hiess es.

Quelle: sda
veröffentlicht: 19. Oktober 2020 15:34
aktualisiert: 19. Oktober 2020 16:19
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