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Tanzverbot

Im Aargau wird zum ersten Mal auch am Karfreitag getanzt

Zwar hat das Aargauer Stimmvolk gegen die Abschaffung des Tanzverbots gestimmt, der Grosse Rat hat jedoch eine Lockerung beschlossen. Seit dem 1. März dürfen die Gemeinden nun selber entscheiden, ob sie den Betrieben an hohen Feiertagen verlängerte Öffnungszeiten bewilligen möchten.

Für die Kulturbetriebe war es ein Schock, als das Aargauer Stimmvolk vor rund zwei Jahren an der Urne gegen die Abschaffung des Tanzverbots gestimmt hat. Der Grosse Rat hatte daraufhin eine Änderung der Feiertagsregelung beschlossen: Die Gemeinden sollen Bewilligungen erteilen dürfen.

Seit gestern gilt die neue Regelung und die Stadt Baden legt bereits vor. Zum ersten Mal dürfen Clubs und andere Gastro-Betriebe eine Gesuch stellen, damit sie auch an Feiertagen wie Karfreitag oder Weihnachten nach 12 Uhr geöffnet haben dürfen. Die Bewilligung gilt für einen Tag und kostet 100 Franken. Die Kulturbetriebe der Stadt sind erfreut über diese Änderung. Das Werkk und das Royal wollen bereits für den kommenden Karfreitag ein Gesuch stellen und auch nach Mitternacht weitertanzen.

In Brugg dürften es die städtischen Lokale schwieriger haben: Laut der Regionalpolizei werden Gesuche aus der städtischen Zone nicht berücksichtigt. Lediglich in der Industriezone könnte eine Sonderbewilligung erteilt werden. Einen ungewissen Stand haben die Aarauer Gastro- und Kulturbetriebe. Dort hat sich der Stadtrat noch gar nicht mit der Umsetzung der neuen Feiertagsregelung befasst.

Fabienne Tanoa
veröffentlicht: 2. März 2018 17:22
aktualisiert: 2. März 2018 17:22
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