Grosser Rat lockert Tanzverbot
Aargau

Grosser Rat lockert Tanzverbot

Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, an bestimmten christlichen Feiertagen, wie Karfreitag oder Ostersonntag, die Öffnungszeiten von Bars und Clubs im Einzelfall zu verlängern.

Bei der Beratung der Gesetzesrevision gab es einige kritische Voten im Rat. Es gebe nur fünf hohe Feiertage und diese sollten weiterhin geschützt werden, sagte eine SVP-Grossrätin. Die Partylöwen würden diese Tage wohl überleben. Dagegen sprache sich auch einzelne EVP-Grossrätinnen aus. Der Grosse Rat beschloss diese Änderung mit 77 zu 44 Stimmen.

Das Aargauer Stimmvolk hatte im Februar 2016 die kantonalen Volksinitiative «Weg mit dem Tanzverbot» mit einem Nein-Stimmenanteil von 51,8 Prozent abgelehnt. Daher müssen im Aargau Restaurants und Bars an christlichen Feiertagen derzeit kurz nach Mitternacht schliessen. Der Regierungsrat versprach damals, dass die Einschränkungen trotz des Neins zur Volksinitiative gelockert werden und die Gemeinden mehr Kompetenzen erhalten sollen. Wenn gegen die Änderung des Gastgewerbegesetzes nach der zweiten Beratung kein Referendum ergriffen wird, so sollen die neuen Spielregeln am 1. März 2018 in Kraft treten.

Die Aargauer Gemeinden erhalten zudem mehr Kompetenzen bei Bewilligungen für den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken. Der Grosse Rat hat am Dienstag die entsprechenden Gesetzesänderungen mit klarer Mehrheit gutgeheissen. Die Gemeinden entscheiden künftig über Bewilligungen zum Kleinhandel mit Spirituosen. Derzeit muss der Kanton grünes Licht geben für den Alkoholverkauf an Einzelanlässen wie Quartierfesten. Die anfallenden Abgaben fliessen künftig in die Kassen der Gemeinden.

Quelle: SDA / Radio Argovia
veröffentlicht: 21. März 2017 16:44
aktualisiert: 22. März 2017 10:09
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