Corona: Maskenpflicht auch an Aargauer Kantonsschulen?
Coronavirus

Gilt nach den Ferien eine Maskenpflicht an Aargauer Mittelschulen?

Sowohl der Kanton Luzern als auch der Kanton Jura künden an, nach den Ferien eine Maskenpflicht an den Kantonsschulen einzuführen. Zieht auch der Kanton Aargau nach?

Im Kanton Luzern gilt nach den Sommerferien an Berufs- und Kantonsschulen die Maskenpflicht, der Kanton Jura wird wohl nachziehen. Auch im Kanton Aargau gehen die Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien wieder Vollzeit ins Klassenzimmer – seit dem 8. Juni und bis zu den Ferien wurde an den nachobligatorischen Schulen gestaffelt unterrichtet.


Teilweise lernten die Schüler online, hatten Halbklassenunterricht oder wurden auf mehrere Räume verteilt. So wurde sichergestellt, dass die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgegebenen Mindestabstände eingehalten werden konnten. Der Unterricht an der Volksschule findet derweil seit Ende des Lockdowns wieder normal statt. Das ist jetzt auch für die Sekundarstufe 2 vorgesehen. Seit dem 4. Juli gilt: Der Unterricht wird grundsätzlich im Vollbetrieb im üblichen Klassenverbund geführt.


Die Schulen haben dafür zu sorgen, dass die Abstandsregeln vollständig oder so gut wie möglich eingehalten werden. Wo Abstandsregelungen und Schutzmassnahmen den ordentlichen Schulbetrieb im Vollbetrieb unverhältnismässig erschwerten, sollen gemäss Covid-19-Verordnung Kontaktdaten erhoben werden. Und: «Vorbehalten bleiben weitergehende Massnahmen», wie es in der Weisung des Regierungsrats heisst. Die Montage von Plexiglas-Trennscheiben oder das Tragen von Masken könnten situativ vorgeschrieben werden.

Gesichtsmaske ist zumutbar, aber nicht wünschenswert

Wird also die Maske an Schulen auch im Aargau zur Pflicht? «In den nachobligatorischen Schulen behält sich der Kanton Aargau je nach epidemiologischer Lageentwicklung vor, Masken als weitere Massnahme einzuführen. Momentan ist dies aber nicht vorgesehen», teilt Sascha Katja Giger, stellvertretende Leiterin Kommunikation im Bildungsdepartement (BKS), auf Anfrage mit.

Eine Gesichtsmaske auf der Sekundarstufe 2 sei als Schutzmassnahme zumutbar, aber nicht wünschenswert, so Giger. Ob es wirklich dazu kommen wird, könne man zum jetzigen Zeitpunkt schlicht nicht sagen. «Das ist nicht planbar, die Einführung weiterer Schutzmassnahmen hängt einzig von der allgemeinen Lage ab.»

Wenn es unvermeidlich ist, wird unter Umständen noch während der Sommerferien das Maskenobligatorium festgesetzt. «Das Ziel ist, eine allfällige Bestimmung mit genügend Vorlauf zu erlassen, sodass sich die Schulen vorbereiten können», versichert Sascha Katja Giger. Zu Überraschungen soll es damit zu Beginn des neuen Schuljahres nicht kommen.

Quarantänepflicht gilt auch für heimkehrende Schüler
Damit auch die Aha-Erlebnisse bei der Ferien-Rückkehr ausbleiben, hält der Regierungsrat weiter fest, dass die vom Bund erlassenen Einschränkungen auch für Schülerinnen und Schüler gelten, die aus einem Land mit erhöhtem Ansteckungsrisiko in die Schweiz einreisen. Auch sie müssen sich in eine zehntägige Quarantäne begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen dem Kantonsärztlichen Dienst melden.

Quelle: Aargauer Zeitung
veröffentlicht: 15. Juli 2020 10:06
aktualisiert: 15. Juli 2020 14:28
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