Moditalk Prozess Unfall
Aargau

Geldstrafe für Senior, der junge Frau überfahren hat

Der 81-jährige Mann muss trotz fahrlässiger Tötung nicht ins Gefängnis.

Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilt einen heute 81-jährigen Mann wegen fahrlässiger Tötung und Fahrens ohne Führerausweis zu einer Geldstrafe von insgesamt 70`000 Franken. Vom Vorwurf des zu schnellen Fahrens freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten gefordert.

Der Mann, der am 6. November 2017 die 19-jährige Elida zu Tode fuhr, erschien persönlich vor dem Bezirksgericht in Lenzburg. Die Angehörigen vom Opfer – Vater, Mutter und Bruder – waren nicht anwesend. Ihr Anwalt hat sie dispensieren lassen: «Sie würden das nicht verkraften.»

«Der Beschuldigte macht keine Aussagen», hat sein Verteidiger André Kuhn gleich am Anfang der Verhandlung klar gestellt. «Egal was er sagen würde, er würde von den Medien zerrissen», so Kuhn. Sowohl die Gerichtspräsidentin als auch der Anwalt der Opferfamilie haben ihm trotzdem Fragen gestellt. Der Beschuldigte zögerte anfänglich mit den Antworten, hat seinen Verteidiger verunsichert angeschaut und folgte dann seinem Rat. Er antwortete jeweils: «Ich weiss es nicht» und «dazu will ich mich nicht äussern».

Der Verteidiger des Beschuldigten anerkannte zwar den Vorwurf wegen Fahrens trotz Führerscheinentzugs, verlangte für seinen Mandanten aber einen Freispruch von der fahrlässigen Tötung und vom Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verlangt. Der Anwalt der Opferfamilie wollte sogar eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung. Das Verhalten des Beschuldigten sei krass rücksichtslos gewesen.

Marc Trevisan / Nadine König
Quelle: Radio Argovia / Aargauer Zeitung
veröffentlicht: 9. Mai 2019 17:27
aktualisiert: 9. Mai 2019 17:35
sekretariat@argovia.ch