Den Zahnärzten auf den Zahn gefühlt
Will ein Zahnarzt im Aargau arbeiten, braucht er eine Zulassungsbewilligung des Kantons. Er haftet dann für allfällige Kunstfehler. Zahnarztpraxen brauchen keine Zulassungsbewilligung. Dies kann bei Patienten zu unerwünschten Konsequenzen führen.
Wer haftet?
Besonders störend sei, dass gewisse Zahnarzt-Praxen bewusst ausländische Zahnärzte anstellen würden und dies nur für maximal drei Monate. Für eine so kurze Zeit brauchen die Zahnärzte keine Zulassungsbewilligung des Kantons.
Ohne die benötigte Bewilligung können Praxen Haftungsfälle umgehen. Denn wenn ein Schaden gemeldet wird, können Kurzzeit-Zahnärzte schon längst wieder weg sein. Patienten, die eine Nachbehandlung wollen, laufen dann ins Leere.
Die Regierung will solchen Missbräuchen nun einen Riegel schieben. Sie stellt sich vor, dass in Zukunft auch Zahnarzt-Praxen eine Zulassungsbewilligung bräuchten. So würden sie haftbar für Schäden, die einzelne Zahnärzte oder Zahnärztinnen bei ihnen anrichten.