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Das darf der Nachrichtendienst mit dem neuen Geheimdienstgesetz

Schweiz

Das darf der Nachrichtendienst mit dem neuen Geheimdienstgesetz

Heute tritt ein neues Gesetz in Kraft, welches dem Nachrichtendienst mehr Möglichkeiten gibt - vor allem zur Überwachung von Daten.

Seit heute Freitag gibt es ein neues Geheimdienstgesetz. Das bedeutet, dass Nachrichtendienste mehr Möglichkeiten haben in der Überwachung von sonst unzugänglichen Daten. Überwacht wird man in der Regel nur, wenn man verdächtigt wird, die Sicherheit der Schweiz zu gefährden.

  • Kabelüberwachung
    Der Nachrichtendienst kann neu den Internetverkehr überwachen. So kann er zum Beispiel Internetsuchanfragen filtern. Bei einer Gefährdung gäbe es eine sofortige Meldung an den Bundesnachrichtendienst.
  • Zuhause
    Bisher war es dem NDB nur erlaubt, von aussen zu filmen und abzuhören. Jetzt kann dieser auch im Haus agieren.
  • Auto
    Bisher war nur das Beobachten von Fahrten erlaubt. Neu kann der NDB auch Autos verwanzen, mit Ortungssendern ausstatten und Bewegungsprofile erstellen.
  • Freizeit
    Bisher sind filmen und beobachten möglich. Neu darf der NDB zusätzlich Abhörgeräte und Kameradrohnen sowie Satelliten einsetzen.
  • Behörden
    Bisher sind nur Behörden wie Steuerämter und Einwohnerkontrollen auskunftspflichtig. Neu müssen auch Schulen, die SBB und andere Transportunternehmen Auskunft geben.
  • Arbeitsplatz
    Der NDB kann in Zukunft in Computer eindringen. Er kann so zum Beispiel einen Trojaner auf Computer und Telefone laden.
veröffentlicht: 1. September 2017 11:50
aktualisiert: 1. September 2017 12:13
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