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Brutaler Ausbruch aus Jugendheim

Jugendlicher wegen Ausbruch verurteilt
Aarburg

Brutaler Ausbruch aus Jugendheim

Ein junger Mann, der sich im November 2016 mit zwei Kollegen gewaltsam aus dem Jugendheim Aarburg abgesetzt hatte, ist heute zu einer 2,5-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Gericht sprach den bald 18-Jährigen schuldig der versuchten schweren Körperverletzung, des Diebstahls und des mehrfachen Versuchs dazu, der mehrfachen Freiheitsberaubung sowie der Meuterei von Gefangenen. Die Verfahrenskosten hat der Beschuldigte zu tragen - zusammen mit seinen Eltern. Der Schweizer ist der erste des Meuterer-Trios, der verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen seine beiden Kumpel sind Verfahren in den Kantonen Bern und Zürich hängig.

Für den fast Volljährigen ändert sich vorderhand nichts. Er bleibt laut der Gerichtsvorsitzenden im früher angeordneten Massnahmenvollzug in einem Thurgauer Massnahmenzentrum. In der mündlichen Begründung stufte die Gerichtsvorsitzende das Verschulden des Jugendlichen als schwer ein. Sowohl eine besonders verwerfliche Gesinnung als auch eine besondere Skrupellosigkeit des Vorgehens seien gegeben. «Es hat Sie angegurkt, in der Aarburg zu bleiben», sagte die Richterin. Das Recht der Betreuer auf Unversehrtheit sei dem Fluchtplan untergeordnet worden.

Der Beschuldigte und zwei weitere Insassen brachten die beiden diensthabenden Betreuer des Jugendheims Aarburg in ihre Gewalt, indem sie sie zusammenschlugen. Sie stahlen ihnen Mobiltelefon, Schlüssel, Autoschlüssel, Bargeld und einen Pfefferspray. Mit diesem brachten sie eine weitere Sozialpädagogin dazu, ihnen das äusserste, biometrisch gesicherte Tor zu öffnen.

Laut dem Gericht ist die Aussage des Beschuldigten, er habe keinerlei Gewaltanwendung gewollt, nicht glaubwürdig. Es sei klar gewesen, dass man die Schlüssel von den Sozialpädagogen brauchte, und dass man sie nicht ohne Gewaltanwendung bekomme.
Zu dritt habe man den Ausbruch geplant, bewusst an jenem Sonntagabend, an dem der Securitas-Mann aus gesundheitlichen Gründen ausgefallen war. Die drei hätten je austauschbare Rollen gehabt - ein klassischer Fall von Mittäterschaft.

Diese Mittäterschaft sah das Gericht auch beim Versuch der schweren Körperverletzung gegeben: Es glaubte dem Beschuldigten nicht, der behauptete, er habe nichts geahnt von der Metallstange, mit der sein Kollege den Sozialarbeiter attackierte. Nur mit Glück habe der Angegriffene keine schwereren Verletzungen erlitten. Dass das Trio die beiden verletzten Betreuer für Stunden einsperrte, wertete das Gericht als Freiheitsberaubung.
Zu Gunsten des Beschuldigten berücksichtigte das Gericht dessen Geständnis und die Tatsache, dass er sich Tage nach dem Ausbruch selbst der Polizei stellte. Auch sei er «offensichtlich nicht der grosse Leader» gewesen. Zudem scheine er sich nun im Thurgauer Massnahmenzentrum gut zu entwickeln.

Quelle: sda / Radio Argovia / Christoph Wasser
veröffentlicht: 12. Juni 2017 10:45
aktualisiert: 13. Juni 2017 00:14
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