Anklage nach tödlichem Unfall
Am Mittag des 12. Septembers 2016 fuhr der heute 23-jährige Mann mit seinem Auto auf der kurvenreichen Strasse von Niederwil in Richtung Nesselnbach. Gleichzeitig befanden sich mehrere Schulkinder auf dem parallel zur Strasse verlaufenden Rad- und Fussweg. In einer Kurve verlor der Beschuldigte die Herrschaft über sein Auto. Er prallte in ein achtjähriges Mädchen, das dabei tödlich verletzt wurde. Ein gleichaltriges Schulkind konnte sich im letzten Moment mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen.
Zu schnell unterwegs
Ein Gutachten der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat gezeigt, dass der Beschuldigte mit einer Geschwindigkeit zwischen 103 km/h bis 115 km/h in die Rechtskurve fuhr. Der Beschuldigte war ortskundig. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wirft ihm deshalb vor, er habe bewusst in Kauf genommen, dass er durch seine Fahrweise die Beherrschung über sein Fahrzeug verlieren könne. Die Staatsanwaltschaft hat den heute 23-jährigen Mann unter anderem wegen eventualvorsätzlicher Tötung angeklagt. Die Anträge wird die Staatsanwaltschaft anlässlich der Hauptverhandlung bekannt geben.
Gemeinde hat reagiert
Seit diesem Sommer ist auf der Ausserortsstrecke zwischen Niederwil und Nesselnbach nur noch Tempo 60 erlaubt. «Wir hoffen, dass wir so in Zukunft solche schlimmen Unfälle verhindern können», sagt Gemeindeammann Walter Koch zu Radio Argovia.