«18 Jahre ist ein schönes Urteil»
Das Aargauer Obergericht sprach den Mann des Mordes, des Raubs und anderer Delikte schuldig. Mit seinem Urteil blieb das Obergericht - wie die Vorinstanz - leicht unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert hatte. Eine ambulante Therapie, wie sie die Anklage gefordert hatte, ordnete das Gericht nicht an. In der Berufungsbegründung hatte der Staatsanwalt 18 Jahre Freiheitsentzug als «klar zu tief» kritisiert. Er könne aber «damit leben», sagte er im Anschluss an die Urteilseröffnung.
«18 Jahre ist ein schönes Urteil»
Das Obergericht habe auch so ein deutliches Urteil gefällt. Der Pflichtverteidiger konnte noch nicht sagen, ober er das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen werde. Zuerst müsse er die Situation mit seinem Mandanten besprechen. Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von 8,5 Jahren wegen eventualvorsätzlicher Tötung beantragt.
Der beschuldigte Asylsuchende habe den Schweizer auf «bestialische Art» getötet, sagte der Gerichtsvorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung. Der Ausdruck «Massaker» treffe das Vorgehen recht gut.