News

«18 Jahre ist ein schönes Urteil»

18 Jahre Gefängnis bestätigt
Aargau

«18 Jahre ist ein schönes Urteil»

Der Asylbewerber, der im April 2012 in Brittnau einen 63-Jährigen totgeschlagen hat, wird mit 18 Jahren Freiheitsentzug bestraft. Das Obergericht Aargau bestätigte das erstinstanzliche Strafmass.

Das Aargauer Obergericht sprach den Mann des Mordes, des Raubs und anderer Delikte schuldig. Mit seinem Urteil blieb das Obergericht - wie die Vorinstanz - leicht unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert hatte. Eine ambulante Therapie, wie sie die Anklage gefordert hatte, ordnete das Gericht nicht an. In der Berufungsbegründung hatte der Staatsanwalt 18 Jahre Freiheitsentzug als «klar zu tief» kritisiert. Er könne aber «damit leben», sagte er im Anschluss an die Urteilseröffnung.

15. Mai 2017 - 14:36

«18 Jahre ist ein schönes Urteil»

Das Obergericht habe auch so ein deutliches Urteil gefällt. Der Pflichtverteidiger konnte noch nicht sagen, ober er das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen werde. Zuerst müsse er die Situation mit seinem Mandanten besprechen. Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von 8,5 Jahren wegen eventualvorsätzlicher Tötung beantragt.
Der beschuldigte Asylsuchende habe den Schweizer auf «bestialische Art» getötet, sagte der Gerichtsvorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung. Der Ausdruck «Massaker» treffe das Vorgehen recht gut.

Quelle: Radio Argovia / sda / Jürgen Sahli
veröffentlicht: 15. Mai 2017 12:16
aktualisiert: 15. Mai 2017 16:28
sekretariat@argovia.ch