Bezirksgericht Laufenburg
Bezirksgericht

18 Jahre Gefängnis für Mord

In Gipf-Oberfrick wurde vor zwei Jahren eine Frau erstochen. Heute hat nun das Bezirksgericht Laufenburg deren Ehemann zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt.

Der 42-jährige Afghaner wurde vom Bezirksgericht Laufenburg zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter folgen damit dem Antrag der Staatsanwältin. Es gäbe laut dem Gericht keine Zweifel daran, dass der Mann seine Frau vor 2 Jahren umgebracht habe. Der Gerichtspräsident Beat Ackle vergleicht den Afghanen sogar mit einem Raubtier, das der Beute nachstellt, bis diese tot am Boden liegt.

Der amtliche Verteidiger Roger Huber forderte für seinen Mandanten nur einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung und eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren. Weil die Staatsanwältin die Skrupellosigkeit und sein planmässiges Vorgehen nicht nachweisen könne, solle der Beschuldigte vom Vorwurf des Mordes freizusprechen sein, begründet der Verteidiger.

Volle Schuldfähigkeit

Der Täter war nicht geständig – er sprach nicht darüber, was an jenem Mittwochmorgen im November vor zwei Jahren passiert ist. Er wich den Fragen des Gerichtspräsidenten aus, sagte, er erinnere sich nicht. Stattdessen betonte er, er sei seit Jahren krank und war an diesem Tag „nicht normal“. Zudem erzählte er vom Krieg in Afghanistan und der Bedrohung durch die Taliban.

Er begründete den Angriff auf seine Frau so, dass er am Morgen der Tat aufgewacht sei, und das Gefühl hatte, er würde angegriffen werden und habe sich darauf gewehrt. Er sei im Wahn gewesen. Ob die Person, die ihn bedrohte, seine Frau oder jemand anderes war, konnte er nicht beschreiben. Das psychiatrische Gutachten attestiert dem Afghanen aber keine psychische Störung oder Suchtmittelabhängigkeit – es sei deshalb von voller Schuldfähigkeit auszugehen.

Kinder sind nun in einer sozial-heilpädagogischen Einrichtung

Die drei Kinder des Opfers forderten auf zivilrechtlichem Weg eine Genugtuung von je 50‘000 Franken. Die Forderungen wurden vom Gericht angenommen. Die Kinder lebten nach dem Tod ihrer Mutter zuerst in Brugg in einem Kinderheim und sind nun seit Ende März 2016 in einer sozial- und heilpädagogischen Einrichtung im Kanton Solothurn.

Als die Tat passierte, waren die drei Kinder in der Schule und im Kindergarten. Sie bekamen nicht mit, wie ihr Vater 56-Mal auf ihre Mutter eingestochen hat. Ein Nachbar hörte die Schreie, alarmierte die Polizei. Der Täter liess sich von der Polizei widerstandslos festnehmen. Die Sanitäter, die kurz nach der Polizei eintrafen, konnten der Frau nicht mehr helfen. Die 30-jährige Mutter verblutete in ihrem Garten vor dem Haus.

Michel Kessler
Quelle: Aargauer Zeitung
veröffentlicht: 31. Oktober 2017 17:23
aktualisiert: 31. Oktober 2017 17:23
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