Kater «Sugus» wurde in Aarau-Rohr ausgesetzt – doch was bedeutet das eigentlich für die Eigentümer und die Finder?
Foto: NetAP
Kater Sugus

So gehst du richtig mit ausgesetzten Tieren um

Nachdem am Montagmorgen ein schwer verletzter Kater – eingepackt in einer Kinderdecke – in Aarau Rohr entdeckt wurde, drängt sich die Frage auf, wie man am besten reagiert, wenn man ein ausgesetztes Tier findet. Welche Aufgaben und Pflichten es zu beachten gilt, erklärt eine Expertin.

Am Montagmorgen ist in Aarau Rohr ein schwer verletztes Büsi auf einem Parkplatz eines Mehrfamilienhauses gefunden worden. Das Tier wurde in eine Tierklinik gebracht und musste unter anderem wegen eines Schädelhirntraumas behandelt werden. Mittlerweile geht es Sugus etwas besser, wie ein Video zeigt.

Quelle: zVg/ArgoviaToday/Michelle Brunner

Freiheitsstrafe für Aussetzung

Im Fall von Sugus haben sich die Eigentümer nicht nur aufgrund des Tatbestands der Aussetzung strafbar gemacht, erklärt Michelle Richner von der Stiftung Tier im Recht: «Dazu kommt der Tatbestand der Misshandlung und Vernachlässigung des Tieres. Es ist also auch strafbar, dass es überhaupt so weit gekommen ist – wegen der Verletzungen.» Die Straftaten könnten mit einer Geldstrafe, wenn nicht sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Aber nicht nur der eigentliche Eigentümer des Tieres hat Pflichten, sondern auch der Finder. Richner erklärt, dass die Eigentümerpflichten beim Fund erst mal auf den Finder übergehen. Bedeutet: Wenn das Tier in medizinische Behandlung gebracht werden muss, wird der Finder zunächst für die Kosten aufkommen müssen. «Das soll einem aber nicht davon abhalten, einem verletzten Tier zu helfen. Denn sobald der eigentliche Eigentümer ausfindig gemacht wurde, kann man das Geld wieder zurückverlangen», so die Expertin.

Sich nicht selbst in Gefahr bringen

Wen ein Tier gefunden wird, kommt es zuerst einmal darauf an, ob es wirklich ausgesetzt wurde oder ob es entlaufen ist. Als erstes sollte man aber in beiden Fällen die Polizei rufen – gerade, wenn sich das Tier wie der verletzte Kater in Rohr in einem Milchkarton befindet und augenscheinlich in einem schlechten Zustand ist.

Beim Anfassen und Füttern des Tieres müsse man gesunden Menschenverstand walten lassen, sagt Richner. «Wenn man einen Hund kurz vor dem Verdursten am Baum angebunden auffindet, sollte man ihm natürlich schon was zu trinken geben. Aber man sollte sich niemals selbst in Gefahr bringen – wenn er zum Beispiel bösartig bellt oder sich bissig zeigt, ist Vorsicht geboten.» Dann soll man besser auf die Polizei warten.

Auch der Finder kann sich strafbar machen

Der Finder oder die Finderin eines entlaufenen oder eben ausgesetzten Tieres muss das Findeltier bei der kantonalen Meldestelle oder bei der schweizerischen Tiermeldezentrale melden. Wer das nicht tut, macht sich ebenfalls strafbar: «Es gibt auch die umgekehrten Geschichten, dass eine Katze wegläuft und dann ein neues Zuhause findet. Doch die Eigentümer melden das, weil sie die Katze vermissen. Der Finder muss also auch melden, wenn ihm oder ihr eine Katze oder ein Hund zugelaufen ist», betont Richner. Diese Pflichten seien auch im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und im Strafgesetzbuch (StGB) klar aufgeführt.

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Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 6. März 2024 18:28
aktualisiert: 6. März 2024 18:28
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