Quelle: Tele M1

Bezriksgericht Aarau

Küttiger fordert 3,4 Millionen Franken von seiner Gemeinde

Ein Bewohner aus Küttigen fordert von seiner Gemeinde fast 3,5 Millionen Franken. Diese soll vor über 20 Jahren eine Baubewilligung ungerechtfertigt für seine Liegenschaft erteilt haben. Das wiederum hat zu einem Schaden an dem Haus geführt.

Seit über 20 Jahren ist die Betonmauer Roger Gygli ein Dorn im Auge. Und zwar, weil sie in seinem Namen gebaut wurde, ohne dass er mit seiner Unterschrift dem Bau zugesagt hätte. «Ich habe die Baubewilligung nicht unterschrieben, weil ich diese Mauer nicht wollte. Das Haus steht jetzt zu tief», erklärt Gygli.

Haus hat an Wert verloren

Die Mauer hat es für den Bau seines Einfamilienhauses in Rombach gebraucht. Obwohl Gygli mit dem Bauplan nicht zufrieden war und deswegen auch nicht unterschrieben hatte, wurde einfach gebaut. Warum er sich nicht rechtlich gegen den Bau gewehrt hat, erklärt er Tele M1: «Ich hätte anscheinend Einspruch erheben sollen – bei einem Baugesuch, welches mich gar nichts angeht. Ich habe ja nie etwas unterschrieben, daher weiss ich auch nicht, worauf ich hätte Einspruch erheben sollen.»

Wegen der Bewilligung hat seine Liegenschaft an Wert verloren. Darum fordert der 52-jährige Gygli nun 3,4 Millionen Franken Schadensersatz und Genugtuung. Für den Fehler soll die Gemeinde Küttigen aufkommen. Dafür steht Gygli seit Donnerstag vor dem Bezirksgericht Aarau.

Die Gemeinde habe sich vor Gericht bei dem Mann entschuldigt, heisst es. Dafür, dass sie vor über 20 Jahren das Baugesuch fälschlicherweise ohne seine Zustimmung bewilligt hat. Allerdings war bei der Prüfung des Gesuchs alles in Ordnung und darum kam es zur Bewilligung, wie es am Mittwoch vor Gericht heisst.

Geld soll den Abriss finanzieren

Der 52-jährige Mann wohnt zwar seit über 20 Jahren in dem Haus, wohl fühlt er sich aber nicht. Darum würde er es sehr gerne wieder abreissen. «Ich fordere das Geld, damit man das Haus wieder wegnehmen kann. So können meine Frau und ich endlich etwas bauen, was uns glücklich und zufrieden macht.»

Wann und ob er das umsetzen kann, ist noch nicht klar. Das Bezirksgericht Aarau will in den nächsten Tagen das Urteil bekannt geben.

(red.)

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 28. März 2024 19:47
aktualisiert: 28. März 2024 19:48
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