Das Amtsgericht Thal-Gäu hat den Brandstifter von Egerkingen zu fünf Jahren Haft und zehn Jahren Landesverweis verurteilt.
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Harte Strafe

Feuerteufel von Egerkingen: Haft und Landesverweis

Ein 42-jähriger Italiener kassiert mehr als fünf Jahre Haft und wird für zehn Jahre des Landes verwiesen. Das Amtsgericht Thal-Gäu hat ihn für über 50 Delikte verurteilt – unter anderem Brandstiftung, Körperverletzung und Drohungen.

Der 42-jährige Italiener hat einiges auf dem Kerbholz, das liess schon die sehr umfangreiche Anklageschrift: Vor dem Amtsgericht Thal-Gäu musste er sich in diesen Tagen für 53 Delikte verantworten. Die Solothurner Staatsanwaltschaft hatte knapp sechs Jahre Haft mit anschliessendem Landesverweis von zehn Jahren gefordert. Die Verteidigung hingegen hatte auf einen vollständigen Freispruch plädiert mangels Beweisen.

Am Donnerstag hat das Amtsgericht nun das Urteil bekannt gegeben und ist dabei weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt: 63 Monate Haft, gefolgt von zehn Jahren Landesverweis. Ausserdem wird eine ambulante therapeutische Behandlung verordnet und es gibt eine Busse von 2000 Franken.

Urteil: Brandstiftung und weitere Straftaten

Mit Ausnahme von einem Sachverhalt (Sachbeschädigung) hat sich der Täter bei allen Anklagepunkten schuldig gemacht, so die Überzeugung des Gerichts. Das Strafmass orientiert sich an der schwersten Tat, der Brandstiftung bei der Holzbaufirma Rohr AG in Egerkingen im Mai 2022. Hinzu kommen mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Drohung und Beschimpfung gegen Behörden und Beamte, einfache Körperverletzung, mehrfache Tätlichkeiten und die Verunreinigung öffentlichen Eigentums im Zeitraum zwischen Frühjahr 2022 und 2023.

Sowohl bei der Brandstiftung als auch bei den weiteren Delikten gibt es aus Sicht des Gerichts keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte die Taten begangen hat. Die Delikte könnten niemand anderem zugewiesen werden. Das Gericht beruft sich auf eindeutiges Videomaterial: Darin sei immer wieder die sehr spezielle Gangart des Angeklagten ersichtlich, die auch beim Betreten des Gerichtssaals beobachtet werden konnte. Der 42-Jährige hat eine breite Körperhaltung, die Arme leicht ausgefahren. «Das Puzzle passt zusammen», sagte Amtsgerichtspräsident Guido Walser an der mündlichen Urteilsbegründung in Balsthal.

Hier geboren – trotzdem Landesverweis

Die Motive für die Taten sind unbekannt – der Täter hat während des ganzen Verfahrens eisern geschwiegen. «Man weiss einfach nicht, warum er das gemacht hat – das zieht sich so ein bisschen wie ein roter Faden durch die Delikte», so Amtsgerichtspräsident Walser.

Den Landesverweis begründet das Gericht damit, dass die öffentliche Sicherheit durch den Angeklagten in hohem Masse gefährdet sei. Obwohl er hier geboren wurde (aber keinen Schweizer Pass besitzt) und sowohl seine Tochter als auch seine Eltern hier leben, wird er nach seiner Haftstrafe des Landes verwiesen. Das öffentliche Interesse wird in diesem Punkt über das private Interesse gestellt. «Das Auftreten des Beschuldigten ist unberechenbar und macht Angst», so die Begründung des Gerichts.

«Man sieht ihm an, dass er ein Problem hat»

Wichtig für das Strafmass war auch, inwiefern der Mann bei klarem Verstand war, als er die Delikte beging. Hierbei hat das psychiatrische Gutachten eine entscheidende Rolle gespielt. Der Gutachter hatte jedoch Schwierigkeiten, seine Arbeit zu machen, da der Angeklagte auch ihm gegenüber beharrlich schwieg.

Aufgrund der Akten und Taten kam der Gutachter aber zum Schluss, dass der Mann emotional instabile Züge habe. Ausserdem bestehe der Verdacht auf eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, geprägt durch langjähriges Suchtverhalten mit Alkohol und Kokain. Der Gutachter geht von einer «ausgesprochen hohen Wiederholungsgefahr» aus.

Quelle: Tele M1

Das Gericht folgte beim Urteil dem Gutachten, das beim Angeklagten eine leicht- bis mittelgradige Einschränkung der Steuerungsfähigkeit feststellt. Das hat zu einer leichten Reduktion des Strafmasses geführt. «Auch wenn der Beschuldigte nichts gesagt hat, man sieht ihm ganz klar an, dass er ein Problem hat», so der Gerichtspräsident. Gleichzeitig mit der Haftstrafe und dem Landesverweis wurde auch eine ambulante therapeutische Behandlung verordnet. Dies in der Hoffnung, dass der Angeklagte diese Massnahmen annimmt und sich helfen lässt.

Staatsanwalt ist zufrieden – Angeklagter schweigt weiter

Obwohl das Gericht das Strafmass um sieben Monate tiefer angesetzt hat gegenüber der Forderung der Staatsanwaltschaft, ist letztere zufrieden. «Das Gericht ist mehrheitlich unseren Anträgen gefolgt und hat das Urteil gut begründet», so Staatsanwalt Daniel Geisser.

Der Angeklagte und seine Anwältin Sabrina Weisskopf werden kaum zufrieden sein mit dem Urteil. Schliesslich plädierte die Verteidigerin für einen vollständigen Freispruch ihres Mandanten, weil die Beweislage zu vage sei. Auch nach der Urteilsverkündung mochte die Verteidigerin keine Auskunft geben – auf Wunsch ihres Klienten, wie sie erklärte. Ob das Urteil ans Solothurner Obergericht weitergezogen wird, ist offen.

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Quelle: 32Today
veröffentlicht: 29. Februar 2024 13:47
aktualisiert: 29. Februar 2024 13:47
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